In einem SWR-Bericht vom 20. Mai 2019 wird der Eindruck erweckt, dass die Konzeptvergabe eine einfache Lösung für Kommunen wäre, um bei der Vergabe von Grundstücken Bedingungen an die Bebauung zu knüpfen. Das Land würde sich gemeinsam mit der Architektenkammer und den kommunalen Spitzenverbänden dafür einsetzen.
Dazu äußert sich Dr. Timo Böhme, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Auch wenn in Wahlkampfzeiten die Konzeptvergabe als pauschale Lösung für den sozialen Wohnungsbau, Klimaschutzvorgaben oder Barrierefreiheit propagiert wird, ist festzustellen, dass dieses Verfahren sowohl im Hinblick auf vergaberechtliche, als auch beihilferechtliche Aspekte ausgesprochen anspruchsvoll ist. De facto befinden sich die Kommunen dabei im Hinblick auf das Beihilferecht in einer ungeklärten Rechtssituation, da die EU-Kommission eine entsprechende Klärung noch nicht herbeigeführt hat. Es könnte für die Kommunen also zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten und Mehrkosten kommen.“
Dr. Böhme weiter: „Ich finde es unverantwortlich, dass man von Seiten der Landesregierung so tut, als würden diese rechtlichen Probleme nicht bestehen. Im Moment kann man ehrlicherweise den Kommunen von Konzeptvergabeverfahren nur abraten. Die AfD-Fraktion fordert daher, dass sich die Landesregierung auf allen politischen Ebenen für eine Klärung und für die Rechtssicherheit der Kommunen im Hinblick auf die Konzeptvergabe einsetzt.“
Dr. Timo Böhme ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.
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