Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion Dr. Jan Bollinger kritisiert das Verhalten des Zentralrats der Muslime (ZdM), das zu einem Abbruch des Gesprächs mit Vertretern der AfD geführt hat: „Ein Dialog kann nur sachbezogen und auf Augenhöhe stattfinden. Der Vorsitzende des ZdM Aiman Mazyek, verglich die AfD in der Vergangenheit wiederholt mit der NSDAP. Selbst beim Dialoggespräch versuchte die ZdM-Delegation, die AfD in die Nähe des Dritten Reichs zu rücken. Ein offener und ehrlicher Austausch über den Islam in Deutschland war hingegen nicht erwünscht.“
Der Islam von Ditib, Milli Görus und Muslimbruderschaft hat einen politischen Herrschaftsanspruch
Die vom ZdM unterstellte Verfassungsfeindlichkeit kann Dr. Bollinger im AfD-Programm nicht ausmachen: „Die AfD hat in ihrem Grundsatzprogramm deutlich gemacht, dass integrierte Muslime selbstverständlich zu Deutschland gehören, der Islam als solcher in toto aber nicht. Mit dieser Auffassung haben wir eine deutliche Mehrheit der Deutschen auf unserer Seite. Der Islam von Ditib, Milli Görüs und Muslimbruderschaft hat einen politischen Herrschaftsanspruch und eine Rechtsordnung, die mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht kompatibel sind. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass die durch den Verfassungsschutz überwachte Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD), ein Ableger der islamistischen und extremistischen Muslimbruderschaft, Mitgliedsorganisation im ZdM ist. Bei derartigen Mitgliedsorganisationen ist eindeutig der ZdM in der Bringschuld, seine Verfassungstreue unter Beweis zu stellen.
Zentralrat der Muslime muss zum unbedingten Vorrang der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen
Dazu müsste der ZdM sich im ersten Schritt vorbehaltlos im Namen aller Mitgliedsorganisationen zum unbedingten Vorrang der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor allen religiösen Regelungen sowie zu den Grundprinzipien der abendländischen Kultur bekennen: Trennung von Staat und Religion, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit auch in dem Sinne, einer Religion ohne Probleme abschwören zu können. Er müsste sich rückhaltlos von allen religiösen Regelungen distanzieren, die im Widerspruch dazu stehen. Wir sind gespannt!“