Ein heute 24-jähriger Syrer, dem die Unterstützung einer Terrororganisation in Syrien nachgewiesen werden kann, soll vor dem OLG Koblenz nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Im Zeitraum 2013 bis 2014 soll er sowohl Waffentraining als auch mindestens Wach- und logistische Dienste ausgeführt haben. Nach seiner Flucht nach Deutschland 2015 hat er laut Generalstaatsanwaltschaft, so die Rhein-Zeitung vom 14. März 2019, weiter für die „Ideologie und den Hass der Terroristen im Internet geworben“.
Hierzu Uwe Junge, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Dieser Fall zeigt erneut, dass unser Strafrecht den Herausforderungen einer Masseneinwanderung kulturfremder Personen nur schwer gewachsen ist. Die Ermessensspielräume im Jugendstrafrecht sollen Heranwachsenden, die in unserem gesellschaftlichen Wertesystem verwurzelt sind, bei der Resozialisierung helfen. Im Rahmen eines Einzelfalls mit einem Kapitalverbrecher auf Kuschelkurs zu gehen, wirkt jedoch fragwürdig und ist gegenüber ideologisch verblendeten Terroristen völlig unangemessen. Dem langjährigen Mitglied einer terroristischen Bande, einem offensichtlich uneinsichtigen Fanatiker mit Waffentraining, bei seinen Handlungen eine Reifeverzögerung zu unterstellen, kann eine fatale Signalwirkung haben. Fanatische Terroristen verdienen keine Schmusejustiz, sondern die volle und unnachsichtige Härte des Rechtsstaats!“
Uwe Junge ist Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
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