Der Innenausschuss beschäftigte sich heute in einem Anhörverfahren mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des LFAG. Anwesend waren zahlreiche Vertreter kommunaler Verbände, Landräte und Oberbürgermeister sowie wissenschaftliche Vertreter aus dem Bereich der Finanzwissenschaft.
Dazu erklärt der Vorsitzende der rheinland-pfälzischen AfD-Fraktion Uwe Junge: „Das Anhörverfahren hat aus unserer Sicht einmal mehr deutlich gemacht, dass die Reformvorschläge zum LFAG absolut unzureichend sind. Statt die kommunalen Finanzen strukturell zu verbessern, beschränkt man sich weitestgehend auf Umverteilung, vor allem zu Lasten der Landkreise. Dies geht jedoch nur gut, solange die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so positiv sind und die Kommunen die mangelnde finanzielle Versorgung durch das Land durch hohe Steuereinnahmen auf Grund der guten Konjunktur kompensieren können. Ändern sich die Rahmenbedingungen, stehen die Kommunen, speziell jene, die bereits jetzt hoch verschuldet sind, vor nicht lösbaren Problemen. Insbesondere der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Junkernheinrich hat dies sehr gut dargelegt.“
Uwe Junge weiter: „Insbesondere die asymmetrische Entwicklung der Verschuldung zwischen Land und Kommunen macht deutlich, dass das Land sich durch zu geringe Zahlungen an die Kommunen auf deren Kosten saniert und deren Daseinsfürsorge massiv in Gefahr ist. So konnten die Kommunen ihre Schulden im vergangenen Jahr um lediglich durchschnittlich 0,8 % senken, zum Vergleich war es dem Land möglich, seine Schulden um 4,5 % zu senken.“
Uwe Junge schließt: „Wir sehen uns durch das Anhörverfahren in unserer Position gestärkt, dass wir dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen können. Wir werden insbesondere im Zuge der Haushaltsberatungen, die Ende des Jahres anstehen, zeigen, dass auch bei einem ausgeglichen Haushalt eine strukturelle Verbesserung kommunaler Finanzen möglich ist.“
Uwe Junge ist Fraktionsvorsitzender der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz