Uwe Junge, AfD: Rechtslage muss der Sachlage angepasst werden – Sicherheit der Bürger hat Vorrang

Uwe Junge, Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag Rheinland-Pfalz: „Es kann nicht sein, dass unser Rechtsstaat mit seinen eigenen Mitteln geschlagen wird. Ausreisepflichtige müssen zentral und gesichert untergebracht werden können. Das gilt besonders für vorbestrafte Sexualstraftäter, die derzeitige Rechtslage erweist sich als vollkommen unzureichend, gemessen an den tatsächlichen Herausforderungen und muss umgehend der Realität angepasst werden. Die Sicherheit der Bürger hat unbedingten Vorrang. Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung zu konkretem Handeln und zur Entwicklung von Lösungsansätzen dieser unbefriedigenden Situation auf.“

Zuerst entschied das Koblenzer Oberverwaltungsgericht am 14. November 2017, dass die Gemeinde Haßloch die Zuweisung des wegen Sexualdelikten vorbestraften Asylbewerbers aus Somalia durch das Land nicht ablehnen darf, betonte aber, dass nicht die Gemeinden, sondern der Staat „die Sicherheit vor straffällig gewordenen und nach Verbüßung ihrer Haftstrafe noch gefährlichen Menschen“ zu gewährleisten hat. Die Revision des Asylantrags scheiterte erneut, eine Abschiebung kann aber nicht erfolgen, da Somalia die Aufnahme verweigert. Eine Sicherungsverwahrung erfolgt ebenso wenig.

Uwe Junge ist Fraktionsvorsitzender der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz