Uwe Junge (AfD): Mörder von Kandel – Tat war vorhersehbar – keine Anwendung des Jugendstrafrechts!

Presseberichten zufolge, soll erneut das Alter des vermeintlich jugendlichen Afghanen, der Ende Dezember 2017 die 15-jährige Mia aus Kandel mit einem Messer ermordet hatte, durch eine weitere medizinische Altersfeststellung untersucht werden. Hintergrund ist die Frage, ob nach dem Jugendstrafrecht geurteilt werden kann, oder nicht.

Hierzu Uwe Junge, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD im Landtag Rheinland-Pfalz: „Losgelöst von der Debatte des tatsächlichen Alters und der Zuverlässigkeit der ersten Untersuchung, ist die Frage nach der Strafmündigkeit zu stellen. Auch ein 21-jähriger kann nach Jugendstrafrecht behandelt werden. Rohheit und Brutalität der Tat zeigen aber eindeutig, dass es sich bei Abdul D. geistig nicht um einen Jugendlichen handelt, sondern um einen Mann, der mit Vorsatz und Kaltblütigkeit getötet hat.

Uwe Junge weiter: „Die mörderische Absicht des Afghanen hätte bereits zuvor erkannt werden können. Meine Erfahrungen in diesem Kulturkreis haben gezeigt, dass eine Ehrabschneidung oftmals mit brutalen Mitteln vergolten wird, so auch die vollzogene Trennung zwischen Mia und ihrem ‚Freund‘. Der Täter war bereits als ‚gefährliche Person‘ von den Behörden eingestuft worden. Das alles macht Mia nicht mehr lebendig, muss aber Anlass geben, Empathie für die Mentalität junger Muslime zu entwickeln und mit aller Härte des Gesetzes gegen solche Straftäter vorzugehen.

Uwe Junge  ist Fraktionsvorsitzender der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.