Uwe Junge (AfD): „Gericht bestätigt: Eingreifen von ‚Hierbliebe-Ministerin‘ Spiegel war unrechtmäßig!“

Wie der SWR soeben berichtet, hat das Verwaltungsgericht in Koblenz im Fall der abgeschobenen Armenierin aus Bad Kreuznach das Urteil gesprochen: die Abschiebung war rechtmäßig.  

Die Abschiebung der „Asylbewerberin“, in deren Zusammenhang Integrationsministerin Spiegel (Grüne) in die Kritik geriet, war somit rechtens. Die Armenierin konnte bisher nicht abgeschoben werden, weil Integrationsministerin Spiegel sich einmischte und eine Abschiebung verweigerte.

Die Armenierin ging zuvor eine Scheinehe mit einem Niederländer an und besorgte sich eine dänische Heiratsurkunde.  Als bereits dieser Asylantrag scheiterte, versuchte sie es in Deutschland als angeblicher Azubi.

Hierzu erklärte Uwe Junge: „Das Gericht hat bestätigt: Das Eingreifen der ‚Hierbleibe-Ministerin‘ war unrechtmäßig! Ihre ideologisch motivierte Selbstgefälligkeit, mit der sie sogar Gerichtsentscheidungen bisher ausgehebelt hat, erinnert an den Stil absolutistischer Herrscher. Die Lasten ihrer Interventionen tragen die Bürger, die für ihre Hierbleibepolitik bitter bezahlen müssen. Spiegels Rücktritt ist somit mehr als überfällig.

Uwe Junge, MdL, ist Fraktionsvorsitzender der AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz