Uwe Junge (AfD): Gefährder müssen jetzt abgeschoben werden, Herr Lewentz

Uwe Junge (Fraktionsvorsitzender)

Das Bundesverfassungsgericht stützte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.3.2017. Hiernach kann eine Abschiebung nach § 58 a Aufenthaltsgesetz vorgenommen werden, wenn aufgrund von tatsächlichen Anhaltspunkten ein beachtliches Risiko dafür besteht, dass ein Ausländer einen terroristischen Anschlag verüben werde. Hierzu der AfD-Fraktionsvorsitzende Uwe Junge:

„Auch Karlsruhe hat nun bestätigt, dass Innenminister Roger Lewentz (SPD) zum Schutz der Bevölkerung eine schärfere Gangart bei der Abschiebung von Gefährdern einschlagen kann. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht es den Innenministerien der Länder, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ‚zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr‘ ohne Vorwarnung abzuschieben. Handeln Sie jetzt zum Schutz unserer Bevölkerung, Herr Lewentz!“, fordert Junge.

Uwe Junge ist Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.