Uwe Junge (AfD): Geänderte Geschäftsordnung des Landtags benachteiligt AfD – Klage beim Landesverfassungsgericht

Uwe Junge (Fraktionsvorsitzender)

Die Altparteien haben die Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz (GOLT) zu Ungunsten der AFD-Fraktion geändert. Durch die Anwendung des Verfahrens nach d’Hondt und die Verringerung der Ausschussgröße von 13 auf 12 Sitze, kann die AfD in die überwiegende Mehrheit der Fachausschüsse nicht zwei, sondern nur einen Vertreter entsenden. FDP und Grüne können das auch, obwohl die AfD mehr Mandate besitzt als diese beiden Fraktionen zusammen. Das verletzt nach Überzeugung der AfD-Fraktion und der wissenschaftlichen Bewertung des renommierten Verfassungsrechtlers Professor Hans Herbert von Arnim den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen.

Dazu Uwe Junge, Vorsitzender der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz: „Mit dieser Änderung der Geschäftsordnung des Landtags (GOLT) sorgen die Altparteien dafür, dass jede AfD-Wählerstimme nur noch halb so viel wert ist, wie die von FDP und Grünen. Wegen dieser Benachteiligung der AfD-Wähler können wir der Änderung der GOLT nicht zustimmen. Vielmehr werden wir Professor von Arnim damit beauftragen, beim Landesverfassungsgericht in Koblenz Klage einzureichen.

Uwe Junge ist Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.