Timo Böhme (AfD) zur betrieblichen Altersvorsorge: Gesetzentwurf der Bundesregierung bringt keine Verbesserungen

Dr. Timo Böhme (MdL)

Die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind Gegenstand der heutigen (Donnerstag) Sitzung des Bundestages. Ziel ist es Betriebsrenten attraktiver zu gestalten und damit als zweite Säule der Altersvorsorge weiter zu verbreiten. Laut Auskunft der Landesregierung verfügten im Jahr 2012 nur 61 Prozent der Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Rheinland-Pfalz über mindestens eine Anwartschaft aus einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

Dazu Dr. Timo Böhme, stellvertretender Vorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz: „Besonders bei Arbeitnehmern kleiner und mittelständischer Unternehmen sind Betriebsrenten noch wenig verbreitet. So verfügen beispielsweise nur 41 Prozent der Arbeitnehmer von Betrieben mit 50 bis 99 Beschäftigten über eine bAV während es bei Betrieben mit mehr als 1000 Arbeitnehmern doppelt so viele sind. Insoweit ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass der Gesetzgeber bemüht ist, die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu gestalten.

Böhme weiter: „Leider wird der vorliegende Gesetzentwurf diesem Anspruch nicht gerecht. Insbesondere das vorgesehene Verbot von Garantieleistungen hat zwei Seiten. Einerseits werden hier die Arbeitgeber von ihrer bisherigen Haftung befreit, was der Attraktivität einer bAV dort zugutekommen dürfte. Andererseits tragen Arbeitnehmer nun das Risiko, dass ihre als Zielrente definierten und damit der Höhe nach nicht garantierten Leistungen, aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt geringer ausfallen könnten als erwartet. Zudem wird das System der bAV durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht wirklich vereinfacht – Die Reformvorschläge in ihrer jetzigen Fassung erhöhen sogar noch die Komplexität der Materie.

Böhme stellt fest: „Bedenkt man, dass fehlende Kenntnisse über Rechtslage sowie Durchführung und die Komplexität der Materie an sich für viele Arbeitgeber die entscheidenden Hindernisse bei der Einführung einer bAV sind, bestehen ernsthafte Zweifel, dass die beabsichtigte Reform erfolgversprechend ist. Auch aus Sicht der Arbeitnehmer birgt der vorliegende Gesetzentwurf keine wirklichen Verbesserungen. Im Ergebnis bleiben die Vorliegenden Reformvorschläge Stückwerk und setzen keine entscheidenden Akzente für die Zukunft.

Dr. Timo Böhme ist stellvertretender Vorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.