Michael Frisch (AfD) zum Plenarantrag: „Kopftuch hat an den Grundschulen nichts verloren!“

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz bringt am Donnerstag, 24. Mai 2018, den Antrag „Kopftuchverbot an Grundschulen“ ins Plenum. Die Landesregierung wird darin aufgefordert, die juristischen Voraussetzungen zu schaffen, um ein Kopftuchverbot für Schülerinnen an Grundschulen zu erlassen.

Dazu Michael Frisch, religions- und familienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Der Antrag richtet sich nicht gegen die Muslime, die gut integriert bei uns leben und unsere demokratische Grundordnung respektieren, sondern gegen eine Interpretation des Islams, die sogar über das hinausgeht, was im Koran steht. Hier müssen wir ein deutliches Signal aussenden: Wir werden es nicht dulden, dass sich in unserem Land Tendenzen ausbreiten, mit denen kleine Mädchen sexualisiert, ihre Selbstbestimmung verhindert und so Integration gefährdet wird. Das Kopftuch hat aus unserer Sicht an den Grundschulen nichts verloren.

Michael Frisch weiter: „Grundschulkinder wollen dazu gehören und es ist nicht leicht, wenn man in so jungen Jahren eben nicht dazu gehören darf – weil die Eltern das nicht wollen. Für Mädchen im Grundschulalter hat das Kopftuch nicht den Stellenwert einer religiösen Bekleidungsvorschrift. Deshalb wird auch die Religionsfreiheit nicht beeinträchtigt. Ein Verbot ist daher juristisch möglich. Jetzt ist die Landesregierung am Zuge.

Michael Frisch  ist religions- und familienpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.