Michael Frisch (AfD): BGH-Urteil zur KiTa-Betreuung offenbart Schieflage aktueller Familienpolitik

Michael Frisch (MdL)
Michael Frisch (MdL)

Eltern können wegen eines fehlenden Krippenplatzes für ihre Kleinkinder Anspruch auf Schadensersatz haben: das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem Aufsehen erregenden Urteil entschieden. Sollte einer Kommune nachgewiesen werden können, dass sie den Mangel an Kitaplätzen tatsächlich mitverschuldet hat, stehe den Betroffenen ein Verdienstausfall für entgangene Berufstätigkeit zu. Selbst eine hohe Verschuldung der Kommune lassen die Richter dabei nicht als Entschuldigungsgrund gelten.

Für Michael Frisch, den familienpolitischen Sprecher der rheinland-pfälzischen AfD-Fraktion, zeigt dieses Urteil die vollständige Schieflage der aktuellen Familienpolitik: „Eltern, die sich, aus welchen Gründen auch immer, dafür entscheiden, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst zu betreuen, werden vom Staat alleine gelassen. Ihre Erziehungsleistung findet keinerlei finanzielle Anerkennung seitens der Gesellschaft, obwohl sie einen ganz wichtigen Beitrag für das Allgemeinwohl bedeutet. Wenn sich Eltern dagegen mit Blick auf eine angestrebte Arbeitsstelle um einen Krippenplatz bemühen und dann aufgrund einer Absage die gleiche Erziehungsleistung unfreiwillig erbringen müssen, erhalten sie dafür eine Entschädigung seitens des Staates. Belohnt wird also nicht etwa die Erziehung von Kindern, sondern lediglich der Wunsch nach einer Berufstätigkeit und dem Outsourcen der häuslichen Betreuung. Das ist in hohem Maße diskriminierend gegenüber jenen Familien, die den Auftrag des Grundgesetzes ernst nehmen und zumindest in den ersten Lebensjahren Pflege und Erziehung ihrer Kinder ganz bewusst selbst übernehmen.

Unerwünschte Familien-Modelle werden benachteiligt

Ich halte es für einen Skandal, dass der Staat immer mehr dazu übergeht, bestimmte, offensichtlich unerwünschte Familien-Modelle zu benachteiligen und andere zu fördern. Eine solche Politik entspricht weder den Interessen der Betroffenen noch ist sie mit einer pluralistischen und freien Gesellschaft vereinbar. Aufgabe der Politik  ist es vielmehr, die Rahmenbedingungen für Familien durch eine angemessene Honorierung  der Erziehungsleistung endlich so zu gestalten, dass sie wirklich Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Formen der Kinderbetreuung haben. Wir als AfD stehen für eine solche Wahlfreiheit und  halten deshalb eine Ungleichbehandlung, wie sie auch das jetzige BGH-Urteil in seiner Konsequenz offenbart, für ungerecht, familien- und kinderfeindlich. “

Michael Frisch ist familienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.