Am 02.04.2019 stellten der AK Asyl-Flüchtlingsrat RLP e.V., die LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände in Rheinland-Pfalz e.V. und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz ihre „Gemeinsame Erklärung“ vor.
Hierzu Matthias Joa, migrationspolitischer Sprecher der AfD im Landtag Rheinland-Pfalz: „Es ist nicht so, dass unsere Behörden wahllos Asylsuchende in unsichere Länder abschieben. Wer nachweislich aus humanitären Gründen in Deutschland Schutz sucht, erhält diesen auch zugesprochen. Wer seinen Asylantrag zuvor in einem anderen EU-Mitgliedsstaat wie bspw. Italien gestellt hat, muss gemäß Dublin-Vereinbarung dorthin zurückkehren und erhält dann dort eine Unterbringung und Versorgungsleistungen nach europäischem Standard.“
Matthias Joa weiter: „Ausreisepflichtig sind nur Personen, die im Rahmen einer umfangreichen Prüfung eben keine Schutzwürdigkeit nachweisen können oder die versuchen, sich ein Bleiberecht auf illegalem Wege zu erschleichen. Diese Menschen haben keine Bleibeberechtigung. Nötigenfalls muss der Rechtsstaat ihre Ausreise deshalb mit einer Abschiebung sicherstellen, sofern dies nicht freiwillig erfolgt.“
Joa schließt: „In der gegenwärtigen Asylpraxis werden humanitäre Aspekte eher überbewertet als vernachlässigt. Das verdeutlichen auch die unzähligen Möglichkeiten, trotz abgelehntem Asylantrag doch noch eine Aufenthaltsgestattung erhalten zu können. Der Rechtsstaat muss aber genauso umgekehrt auf die Einhaltung seiner Regeln achten und die ohnehin schon wenigen tatsächlich ausreisepflichtigen Personen selbstverständlich konsequent zurückführen. Dass interne Informationen, z.B. Abschiebedaten, durch sogenannte ‚Flüchtlingsräte‘ veröffentlicht werden, läuft dem Rechtsstaatsgedanken zuwider und behindert die Behördenarbeit. Die vorgelegte Erklärung halten wir in weiten Teilen für unbegründet, dogmatisch und unverhältnismäßig.“
Matthias Joa ist migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz.
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