Matthias Joa (AfD) zum Abtauchen von Asylbetrügern: Möglichkeiten kontrollierter Unterbringung und Abschiebehaft nutzen!

Wie die Zeitung „Trierischer Volksfreund“ am 04.12.2018 berichtet, ist der als „Prümer Taliban“ bekannt gewordene afghanische Asylbewerber Khan A. bereits zum zweiten Mal abgetaucht, um seiner drohenden Abschiebung zu entgehen.

Dazu Matthias Joa, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Dieser Fall veranschaulicht die Defizite der gegenwärtigen Asyl- und Abschiebepraxis. Vor allem im Umgang mit Betrügern und illegalen Migranten stößt das System schnell an seine Grenzen. Zahlreiche juristische Hintertüren und eine offene Unterbringung schaffen etliche Möglichkeiten, sich dem Zugriff der Behörden langfristig zu entziehen.

Matthias Joa fordert: „Die Gefahr des Abtauchens muss minimiert werden. Personen im laufenden Asylverfahren sollten nicht auf die Kommunen verteilt werden, sondern zunächst in den Landesaufnahmeeinrichtungen bleiben. Das gilt mehr noch für abgelehnte Asylbewerber. Ausschließlich dort dürften Sie Versorgungsleistungen erhalten. Genauso wäre die Einführung einer abendlichen Meldepflicht möglich. Dazu bedarf es nicht einmal gesetzlicher Änderungen.

Matthias Joa ergänzt hierzu: „Bei erhöhter Abtauchgefahr oder Begehung von Straftaten sollte außerdem Abschiebehaft angeordnet werden, um eine zeitnahe Rückführung sicher zu stellen. In diesem Fall müssen auch eventuell bestehende Abschiebehindernisse genau auf den Prüfstand kommen.

Matthias Joa ist migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz