Am heutigen Freitag, 14.12.2018, wies das Verwaltungsgericht Trier die Asylklage eines Afghanen zurück. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass dem Mann in seiner Heimat weder Gefahr für Leib und Leben noch politische Verfolgung oder unmittelbare Verarmung drohe.
Dazu Matthias Joa, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Das heutige Urteil bestätigt nochmals die Einschätzung des OVG Koblenz vom September letzten Jahres, wonach Afghanistan nicht pauschal als unsicher angesehen werden könne. Der Bund hat aus diesem Grund bereits im Sommer 2018 sein Abschiebungsverbot nach Afghanistan aufgehoben.“
Matthias Joa weiter: „Inzwischen schieben mehrere Bundesländer regelmäßig nach Afghanistan ab oder prüfen derzeit, ob Rückführungen dorthin wieder aufgenommen werden sollen. In Rheinland-Pfalz stellt sich bislang allerdings Integrationsministerin Anne Spiegel vehement quer.“
Matthias Joa fordert: „In Fragender Rechtsmäßigkeit von Rückführungen dürfen persönliche Befindlichkeiten einer Ministerin nicht ausschlaggebend sein. Wenn derzeit verschiedene Verwaltungsgerichte, die Bundesregierung sowie mehrere Länder zu der Einschätzung gelangen, dass Abschiebungen nach Afghanistan möglich sind, muss auch Rheinland-Pfalz endlich eine solche Freigabe erteilen.“
Matthias Joa ist migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
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