Am 02.05.2018 stellte das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Handlungsempfehlungen im Umgang mit unbegleiteten, minderjährigen Jugendlichen und deren Altersfeststellung vor. Erst im Zweifelsfall und nach einer pädagogischen Inaugenscheinnahme wird eine medizinische Altersfeststellung vorgenommen. Weigert sich die betroffene Person, so entstehen hieraus keine Konsequenzen, das Asylverfahren oder den Status der Person betreffend.
Hierzu Matthias Joa, migrationspolitischer Sprecher der AfD im Landtag Rheinland-Pfalz: „Die Handlungsempfehlungen der Landesregierung im Umgang mit UMA sind unzureichend. Nach wie vor wird die Inaugenscheinnahme durch Pädagogen bevorzugt. Erst im Zweifel werden medizinische Untersuchungen vorgenommen.“
Matthias Joa weiter: „Dass man gleichzeitig mit 20-30 medizinischen Untersuchungen pro Monat rechnet, während 2017 nur 8 Untersuchungen durchgeführt wurden, zeigt auf der einen Seite die hohe Dunkelziffer, mit der man rechnet – und auf der anderen Seite das Versagen der Landesregierung in der Durchführung der Altersfeststellung. Die AfD-Fraktion bleibt bei ihrer Forderung nach einer obligatorischen, rückwirkenden, medizinischen Altersfeststellung.“
Matthias Joa, MdL, ist migrationspolitischer Sprecher der AfD Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.