Vertriebenen- und aussiedlerpolitischer Sprecher der rheinland-pfälzischen AfD-Fraktion kritisiert schleppende Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter
„Leider hat sich die Erfassung und Entschädigung deutscher Opfer von Zwangsarbeit während und nach dem Zweiten Weltkrieg quälend lange hingezogen. Sehr viele Anspruchsberechtigte sind bereits verstorben.“ Mit diesen Worten kommentiert Martin Louis Schmidt, Sprecher der rheinland-pfälzischen AfD-Landtagsfraktion für Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten, eine Initiative der AfD-Bundestagsfraktion. Diese bezieht sich auf die Ende 2015 durch den Deutschen Bundestag beschlossene einmalige symbolische Entschädigungsleistung in Höhe von 2500 Euro.
Wie aus einer aktuellen Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (BT-Drucksache 19/2181) hervorgeht, wurden seither bis zum 31. März 2018 insgesamt 43.291 Anträge von ehemaligen deutschen Zwangsarbeitern erfasst. 96 Prozent dieser Anträge stammen von Personen, die einen Wohnsitz in Deutschland angaben. Die Aufschlüsselung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 30. Mai 2018 zeigt, dass die meisten Anträge von Personen mit ausländischem Wohnsitz aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion (497) gestellt wurden. Es folgen Ungarn (352), Rumänien (274), Österreich (145), Polen (95), Kroatien (87) und Serbien (86). Lediglich 20 Anträge kamen aus Tschechien. Vereinzelte Anträge wurden unter anderem aus der Schweiz, Schweden und Australien eingereicht.
Aus der Antwort auf die AfD-Anfrage sind außerdem die Staaten ersichtlich, in denen mit Stand der zum 31. März 2018 positiv beschiedenen Anträge nach Angaben der Antragsteller Zwangsarbeit geleistet wurde. Hier liegt die ehemalige Sowjetunion (9721) weit vorne, gefolgt von Polen (440), Rumänien (410), der damaligen Tschechoslowakei (364) und dem früheren Jugoslawien (276). Aufgelistet sind auch Deutschland (30), Ungarn (5), Dänemark (3), die Mongolei (1) und die Vereinigten Staaten (1).
Der AfD-Vertriebenen- und Aussiedlerpolitiker Schmidt schlussfolgert aus den Antworten der Bundestagsanfrage: „Es kann nicht sein, dass weit über 50 Prozent der vor allem durch russlanddeutsche, ungarndeutsche und rumäniendeutsche Zwangsarbeiter gestellten Entschädigungsanträge noch immer nicht bearbeitet sind. Deshalb unterstütze ich ausdrücklich die durch den russlanddeutschen AfD-Bundestagsabgeordneten Dr. Anton Friesen erhobene Kritik, dass die Bundesregierung seit 2015 nicht genügend Personal für die Antragsbearbeitung bereitgestellt hat und auch keine vereinfachten Prüfverfahren zulässt.“
Martin Louis Schmidt, fachpolitischer Sprecher für Aussiedler, Vertriebene und deutsche Minderheiten der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.