Junge: Etablierte Parteien wollen AfD übervorteilen und Wählerwillen verfälschen!

ausschuss„Die AfD bereitet sich auf eine klare und sachliche Oppositionsarbeit auf der Basis unseres Wahlprogramms und unseres Bundesprogramms  im rheinland-pfälzischen Landtag vor.“ erklärt der Vorsitzende der AfD-Fraktion Uwe Junge. „Mit Hoffnung und Skepsis haben wir die Äußerungen von Vertretern der etablierten Parteien zur Kenntnis genommen, im Landtag nun endlich fair mit der AfD umgehen zu wollen. Leider müssen wir feststellen, dass vor allem die Skepsis berechtigt war.“

Reguläre Ausschussgröße soll verringert werden

„Schon bei der Entwicklung der neuen vorläufigen Geschäftsordnung soll die AfD übervorteilt und der Bürgerwille missachtet werden!“ führt Junge weiter aus. „So soll im Vergleich zur bisherigen Geschäftsordnung die reguläre Ausschussgröße verringert und ein anderes Berechnungsverfahren für die Zuteilung von Ausschusssitzen und Ausschussleitungen etabliert werden. Statt des bisher verwendeten Verfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers, das sich durch optimale Erfüllung der Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen auszeichnet und deshalb seit längerem vom Bundestag und einer zunehmenden Anzahl von Länderparlamenten verwendet wird, soll nun das überkommene Verfahren nach D’Hondt angewandt werden. Dieses Verfahren benachteiligt kleinere Parteien deutlich und wurde deshalb mittlerweile vielfach durch gerechtere  Verfahren ersetzt. Resultat: die AfD würde in die überwiegende Mehrheit der Ausschüsse nicht mehr zwei, sondern nur noch einen Vertreter entsenden können. Ganz offensichtlich besteht  hier die Absicht, die AfD schon vor Beginn der parlamentarischen Arbeit zu übervorteilen und ihre Präsenz in den Ausschüssen zu minimieren.“

Gleiche Sitzanzahl wie Grüne und FDP, die zusammen weniger Sitze haben als die AfD

„Die AfD wäre in den Landtagsausschüssen nicht stärker vertreten als FDP oder Grüne, die zusammen weniger Sitze als die AfD haben: eine Wählerstimme für die AfD wäre hier weniger als halb so viel Wert wie eine Stimme für FDP oder Grüne. Wir halten es für verfassungsrechtlich problematisch, wenn einer demokratisch legitimierten Partei durch formaljuristische Kniffe der ihr vom Wähler zugemessene Anteil an der Gestaltung der Landespolitik so weit beschnitten wird. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung zeugt es aber in jedem Fall von einem zweifelhaften Demokratieverständnis!“

Die Landtagsfraktion