
Mit Beschluss vom 17.10.2016 hat das Verwaltungsgericht Mainz das Hausverbot des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) für die Vorsitzende des Personalrates vom 26.09.2016, im Wege der einstweiligen Verfügung, aufgehoben. Dem Dienststellenleiter stehe die Erteilung eines Hausverbots gegenüber einem Personalratsmitglied nicht zu. Insbesondere verstoße das Hausverbot gegen § 6 Satz 1 LPersVG, wonach Personalräte nicht in ihrer Arbeit behindert werden dürfen. Erstaunlicherweise teilte die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine diesbezügliche Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 27.09.2016, ebenfalls unter dem 17.10.2016, mit, dass vorliegend kein Anlass bestanden habe rechtsaufsichtlich tätig zu werden.
„Aus unserer Sicht stellt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mainz keine Überraschung dar. Der Verstoß gegen § 6 LPersVG durch das erteilte Hausverbot war mehr als offensichtlich. Nicht umsonst hatten wir unsere diesbezüglichen Bedenken bereits im Rahmen einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung vom 27. September zum Ausdruck gebracht. Erstaunlich ist hingegen die diesbezügliche Stellungnahme der Landesregierung, die uns am gestrigen Tage zugegangen ist.“, so Uwe Junge, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.
Situation nicht länger hinnehmbar
„Nicht nur, dass die Landesregierung hier in einem Verstoß gegen § 6 LPersVG keinen Gegenstand der Rechtsaufsicht sieht, sogar der offensichtliche Verstoß an sich wird in Abrede gestellt. Vor dem Hintergrund, dieser zweifelhaften Rechtsauffassung verwundert es nicht, dass das für die Rechtsaufsicht zuständige Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, die derzeitige Situation beim MDK nicht unter Kontrolle bekommt.“, so Junge weiter.
„Diese ist nicht länger tragbar. Selbst das Verwaltungsgericht spricht in seiner Begründung von schwierigen Verhältnissen. Die andauernden personellen Querelen beinträchtigen die Handlungsfähigkeit des MDK und schaden seinem Ansehen nachhaltig. Die bisherigen Rechtfertigungen des Ministeriums sind hier mehr als unbefriedigend. Wir fordern die Landesregierung hiermit nachdrücklich dazu auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die Situation beim MDK im Sinne der Versicherten zu klären.“
Uwe Junge ist Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.