Der Umweltausschuss des Landtags hat am Dienstag Ausnahmen für Windkraftwerke diskutiert, nach denen noch bis mindestens 30. April 2017 Windkraftwerke genehmigt werden dürfen, die weniger als 1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung haben. Jürgen Klein (AfD) erklärte dazu:
„Windkraftinvestoren können erst dann Vertrauensschutz geltend machen, wenn die Genehmigung für ihr Projekt endgültig erteilt ist.“
Obwohl für die AfD Vertrauensschutz ein hohes Gut ist, gebe es also keinen Grund für die Ausnahmeregelung. Windkraftwerke mit weniger als 1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung sollten ab sofort nicht mehr genehmigt werden.
Jürgen Klein ist umweltpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.