Joachim Paul (AfD) zum NetzDG: Landesregierung muss Normenkontrollklage einreichen

Sowohl der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages als auch mehrere Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestages meldeten verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz an. Trotz dieser Bedenken wurde es am 30. Juni im Bundestag beschlossen und tritt nun am 1. Oktober in Kraft. Vor diesem Hintergrund bat die AfD-Fraktion am heutigen Donnerstag im Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik die Landesregierung um Berichterstattung. Dabei räumte die Landesregierung ein, dass es derzeit keine Pläne gebe, gegen das mutmaßlich verfassungsfeindliche Gesetz mit einer Normenkontrollklage aktiv zu werden.

Dazu Joachim Paul, medienpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz:

Wenn sowohl der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages als auch mehrere Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestages verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Maas’sche Zensurgesetz anmeldeten, dann ist es schon ein Skandal, wenn sich kein Kläger findet, der diese schwerwiegenden Vorwürfe durch eine Normenkontrollklage prüfen lässt, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Offenbar stellt für die Altparteien Verfassungsfeindlichkeit kein großes Problem dar. Die AfD als Bürgerrechtspartei bekennt sich unmissverständlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und fordert die Landesregierung auf, eine Normenkontrollklage einzureichen.

Joachim Paul ist stellvertretender Vorsitzender und medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.