Die Allgemeine Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 17. August 2017, dass für Rheinland-Pfalz „Schreiben nach Gehör“ weiterhin eine Option an den Grundschulen bleibt. Etwas missverständlich wird in dem Beitrag mitgeteilt, dass diese Methode nur an 16 von 969 Grundschulen praktiziert werde. Die Große Anfrage der CDU im Sommer 2015 hatte allerdings ergeben, dass in Rheinland-Pfalz im Schuljahr 2014/15 in der ersten Klassenstufe 946 und in der zweiten Klassenstufe 932 Grundschulen mit „Elementen des lautorientierten Schreibens“ arbeiteten. An 16 der insgesamt 969 Grundschulen komme sogar „zunächst ausschließlich“ die Anlauttabelle zum Einsatz. Die umstrittene Methode ist also wesentlich weiter verbreitet als suggeriert. Hamburg und Baden-Württemberg haben „Schreiben nach Gehör“ zuletzt verboten.
Dazu Joachim Paul, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz:
„Es ist rational nicht erklärbar, warum Rheinland-Pfalz weiterhin an der offenkundig gescheiterten Methode ‚Schreiben nach Gehör‘ festhalten möchte. Die Kollegien der einzelnen Grundschulen sollen weiterhin selbst über den Einsatz der Methode entscheiden. Die Begründung von Ministerin Hubig (SPD), sie vertraue auf die pädagogischen Fachkräfte, weil diese wissen würden, was das Beste für die Kinder sei, trägt abenteuerliche Züge, wenn man die Schilderung einer Grundschullehrerin aus Rheinland-Pfalz im Hinterkopf hat. Es ging dabei um Inklusion und ein in der Praxis bewährtes Konzept, in welchem alle Förderkinder einer Klassenstufe gemeinsam in Mathematik und Deutsch von einer Förderlehrerin unterrichtet wurden, getrennt von den anderen Schülern. Dann aber schritt die Schulbehörde ein und forderte Inklusion in allen Fächern. Das führte wiederum dazu, so die Grundschullehrerin, dass viele Förderkinder nicht einmal mehr in den Hauptfächern qualifiziert betreut wurden. Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion erklärte Bildungsministerin Hubig, die Schulbehörde müsse in der Tat ‚auf eine entsprechende Korrektur‘ hinwirken. Hier wurde den pädagogischen Fachkräften also nicht der geringste Spielraum gewährt. Es geht offenkundig um Ideologie – sowohl bei der Anlauttabelle als auch bei der Inklusion.“
Paul abschließend: „Die AfD hat die Befreiung unserer Grundschüler von der Anlauttabelle mehrfach gefordert, unter anderem am 26. Januar mit einem Antrag im Plenum. Wir werden uns weiterhin für die Abschaffung dieser unsäglichen Methode einsetzen. Und wir haben die ungenügend praktizierte Inklusion im Blick. Deshalb haben wir zu diesem Thema für die Plenardebatte am 25. August einen Antrag eingereicht.“
Joachim Paul ist stellvertretender Vorsitzender und bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.