Joachim Paul (AfD): Eumann profitierte von Verfahren und Wahl im quasi rechtsfreien Raum – LMK-Regularien mangelhaft – Gesetzentwurf der AfD schließt Regelungslücke

Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hat am Mittwoch, dem 28. Februar, zwei Eilanträge gegen die umstrittene Wahl des SPD-Politikers Marc Jan Eumann zum Direktor der rheinland-pfälzischen Landesmedienzentrale (LMK) abgewiesen. Die Entscheidung, die Stelle nicht öffentlich auszuschreiben, sei zulässig gewesen. Im Beschluss heißt es: „Mangels gesetzlicher oder satzungsrechtlicher Regelungen habe die Versammlung frei darüber entscheiden können, wie sie die Wahl vorbereite, auf welche Weise sie nach geeigneten Bewerbern für die Stelle des LMK-Direktors suche und wen sie zur Vorstellung und zur Wahl zulasse.“

Dazu Joachim Paul, medienpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Auch wenn das Verwaltungsgericht die Wahl Eumanns als rechtmäßig ansieht, weist der Beschluss eindeutig auf erhebliche Mängel in der Satzung und Geschäftsordnung der LMK an dieser Stelle hin. Die Auswahl der Führung ist wahrscheinlich in der Satzung jedes Kleintierzüchtervereins klarer und nachvollziehbarer geregelt. Die von der AfD vorgeschlagenen Änderungen am Landesmediengesetz würden diese groben Mängel beheben.

Joachim Paul weiter: „Vielleicht handelt es sich aber auch nicht um Mängel, sondern um politisches Kalkül. Öffnen doch diese Regelungslücken dem roten Filz Tür und Tor. Der Ruch der Ämterpatronage und des Klüngels wird der LMK und insbesondere Eumann anhaften.

Joachim Paul,  MdL, ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.