Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes zum kommunalen Stabilisierungsfonds wurde vorgelegt.
Hierzu äußert sich Iris Nieland (AfD) wie folgt: „Das Gutachten sagt eindeutig, dass der Stabilisierungsfonds als Sondervermögen hätte geführt werden müssen und eine bloße Stabilisierungsrechnung, wie sie von der Landesregierung vorgenommen wurde, nicht zulässig ist. Durch die vorgesehene Gesetzesänderung des LFAG soll jahreslanges Unrecht nun zu Recht transformiert werden.
Wir fühlen uns mit dem Gutachten in allen Forderungen bestätigt, die wir in unserem Antrag zur Errichtung eines Stabilisierungsfonds (Drucksache 17/5699) bereits im März erhoben haben. Diese lauteten der Verpflichtung zur Bildung eines Fonds nachzukommen, den Bestand der Finanzreserve einzuzahlen und das Gesetz dahingehend anzupassen, dass der Stabilisierungsfonds nicht durch eine „Stabilisierungsrechnung“ ersetzt wird.
Wir freuen uns, dass in der CDU, die den Antrag damals ablehnte, anscheinend ein Umdenken stattgefunden hat und sie die Richtigkeit unseres Antrags mit dem Auftrag an den wissenschaftlichen Dienst nun bekräftigen wollte und es ihr auch gelungen ist.“
Iris Nieland ist finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
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