In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz vom 16.05.2018 ließ Finanzministerin Ahnen mitteilen, dass die Prozesskostenhilfe für abgelehnte Asylbewerber im Haushaltsjahr 2018 von 95.000 Euro im Vorjahr auf 1.200.000 Euro ansteigen werden. Die Zahl ergibt sich aus den Kosten, die im ersten Quartal 2018 bereits für die Prozesskostenhilfe entstanden sind und auf das Jahr hochgerechnet wurden. Die Prozesskostenhilfe für den erfolgreichen Einspruch wird vom Bund getragen. Im Falle der 1.200.000 Euro ist davon auszugehen, dass es sich um gescheiterte Einspruchsverfahren handelt.
Hierzu Iris Nieland, haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz: „Die Ausgaben für die Prozesskostenhilfe bei Einspruchsverfahren gegen Asylbewerber-Ablehnungsbescheide explodieren. Dabei ist zu bedenken, dass Rheinland-Pfalz alleine 1.200.000 Euro nur für die gescheiterten Einspruchsverfahren einkalkulieren muss. Dieses Geld wäre an anderer Stelle besser angelegt. Vor diesem Hintergrund ist die Bewilligung der Prozesskostenhilfe genau zu prüfen, da Prozesskostenhilfe im Regelfall nur auf Erfolgsaussicht geleistet werden sollte. Zur Aufstellung der genauen Kosten und Fallzahlen, hat die AfD-Fraktion eine kleine Anfrage gestellt.“
Iris Nieland ist finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.
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