Heribert Friedmann (AfD) zum Urteil des OVG Koblenz: Schadensersatz für den stellvertretenden DPolG Landesvorsitzenden aufgrund altersdiskriminierender Besoldung

Vor wenigen Tagen entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz in einem über sechs Jahren dauernden Streit zwischen Thomas Meyer und dem Land Rheinland-Pfalz. Die Richter des höchsten Verwaltungsgerichtes in Rheinland-Pfalz verurteilten das Land Rheinland – Pfalz zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.900 €. Der zuständige Senat entschied auf Grundlage der unionsrechtswidrigen Besoldung. Diese basiert auf der Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Eine Verknüpfung zwischen der Einstufung in die Besoldungstabelle und dem Lebensalter sei unionsrechtswidrig, da hierdurch die jüngeren Beamten benachteiligt werden. Der Europäische Gerichtshof beschäftigte sich in den Urteilen „Hennings und Mai“ und „Specht“ mit dieser Materie.

Dazu der polizeipolitische Sprecher Heribert Friedmann der AfD-Fraktion: „Das Urteil ist ein großer Erfolg für die DPolG und die dbb. Insgesamt hoffen ca. 12.000 Beamtinnen und Beamten die gleiche Summe als Schadensersatz vom Land Rheinland-Pfalz zu erhalten. Zwar könnte das Land Rheinland-Pfalz in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen, allerdings wird es aufgrund des klaren Wortlautes der Richtlinie und der Urteile des EuGHs kaum eine Überraschung geben. Eine unionsrechtswidrige Besoldung kann keineswegs hingenommen werden und wurde zurecht vom OVG Koblenz als Grundlage für die Entscheidung hinzugezogen.

Heribert Friedmann, MdL, ist polizeipolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.