Haushaltsplan 2019/2020 des Landes Rheinland-Pfalz: Änderungsvorschläge der AfD-Fraktion

Zum Entwurf des Haushaltsplans des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2019 und 2020 werden seitens der AfD-Fraktion insgesamt 198 Änderungsanträge eingereicht. Diese Änderungsanträge würden zu Mehrausgaben in Höhe von 166,7 Mio. € im Jahr 2019 und 202,7 Mio. € im Jahr 2020 und zu Einsparungen in Höhe von 220,2 Mio. € im Jahr 2019 und 222,7 Mio. € im Jahr 2020 führen.

Saldiert bedeutet dies, dass die zahlungswirksamen Nettoausgaben des Landeshaushalts um 53,5 Mio. € im Jahr 2019 und um 19,9 Mio. € sinken. Der Landeshaushalt würde also entlastet werden. Unter Berücksichtigung der Veränderung aus Verpflichtungsermächtigungen sinkt die Nettoausgaben des Landeshaushalts sogar um 62,0 Mio. € im Jahr 2019 und 30,4 Mio. € im Jahr 2020.

Mehr Geld für Investitionen

Die Landesregierung plant für 2019 eine Investitionsquote von 8,7 % im Landeshaushalt, wenn man die Investitionen der Landesbetriebe einrechnet. Die Investitionsquote in Rheinland-Pfalz bleibt weit hinter der einiger anderer Bundesländer zurück. So plant Bayern bereits für 2018 eine Investitionsquote von 12,1 %. Angesichts eines gestiegenen weltwirtschaftlichen Risikos ist es aber wichtiger denn je, die heimische Basis der Wirtschaft zu stärken. Hierzu sind Investitionen in die Infrastruktur nötig und überfällig.

Die von der AfD geforderten Mehrausgaben dienen daher vor allem dazu, die Investitionen zu erhöhen und so unser Land zukunftsfähig zu machen. So sollen die Nutzungsentgelte für den Landesbetrieb Mobilität (LBM) um 7,4 Mio. € im Jahr 2019 und um 15,6 Mio. € im Jahr 2020 erhöht werden.

Um den Prozess der Digitalisierung besser koordinieren und vor allem zentrieren zu können, soll es zur Einrichtung einer Digitalisierungsagentur kommen. Hier sollen in einem ersten Schritt 2,5 Mio. € im Jahr 2019 und 4,5 Mio. € im Jahr 2020 eingestellt werden.

Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz leiden seit Jahren an einem massiven Sanierungsstau. Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2019 und 2020  betragen nur etwa 120,8 Mio. €. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat den Investitionsbedarf der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser mit rund 318 Millionen Euro beziffert. Unsere Vorschläge sehen dabei vor, die Investitionen in Krankenhäuser um 20 Mio. € im Jahr 2019 und um 40,9 Mio. € im Jahr 2020 zu erhöhen.

Kommunen stärken

Von der Investitionsförderung der Krankenhäuser profitieren vor allem Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft. Die Vorschläge der AfD-Fraktion sehen dabei weitere Leistungen an die Kommunen vor. Insbesondere zur Kompensation der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sollen Zahlungen an die Kommunen in Höhe von 50 Mio. € jährlich veranschlagt werden, die dem Ausbau von Gemeindestraßen dienen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zu den einzelnen Details wurde bereits eingereicht.

Um die Kommunen strukturell besser zu stellen, sollen die Schlüsselzuweisungen erhöht werden. Angestrebt wird, den Verbundsatz 1 um 0,75 % auf 21,75 % und der Verbundsatz 2 um 1 % auf 28 % zu steigern. Dies würde zu Mehrzahlungen an die Kommunen in Höhe von 55,9 Mio. € im Jahr 2019 und 59,3 Mio. € im Jahr 2020 führen.

Innere Sicherheit

Der bisherige Personalplanungsansatz der Polizei in Rheinland-Pfalz ist nicht ausreichend. Die VZÄ bewegen sich aktuell – jährlich leicht schwankend –  zwischen 9.100 und 9.200 Dienststellen. Zielsetzung sollten jedoch rund 10.000 VZÄ sein. Jährlich soll die Zahl der Anwärter daher auf 600 jährlich erhöht werden.

Auflösung des Spiegelministeriums

Gemessen an einem geplanten Ausgabenvolumen ist das MFFJIV das kleinste unter den rheinland-pfälzischen Ministerien. Durch mögliche Einsparungen in Höhe von etwa 40 Mio. € jährlich könnte der Gesamtansatz der Ausgaben um weitere 10 % gekürzt werden, womit der Erhalt der Selbstständigkeit aus kostenökonomischer sowie verwaltungstechnischer Perspektive nicht sinnvoll erscheint.

Im Zuge der Auflösung ist ein sehr dezidierter Geschäftsverteilungsplan notwendig, der aus dem hierzu gestellten Entschließungsantrag entnommen werden kann.

Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung

Das beste Betreuungsverhältnis besteht in der Familie. Eltern in Rheinland-Pfalz sollten daher frei entscheiden können, ob sie ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren zu Hause selbst erziehen oder nicht. Um diese Wahlfreiheit nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch zu gewährleisten, möchten wir Familien, die keinen KiTa-Platz in Anspruch nehmen, eine finanzielle Unterstützung als Kompensation gewähren.

Aus diesem Grund fordert die AfD-Fraktion Kompensationszahlungen für die Nichtinanspruchnahme von Kindergärten in Höhe von 25 Millionen Euro jährlich. Diese Summe soll im Umkehrschluss bei den Zuweisungen für Kindertagesstätten eingespart werden.

Vorschläge zu Einsparungen

Vor allem in den grünen Integrations- und Umweltministerien werden Einsparpotentiale gesehen. Durch eine Integrations- und Flüchtlingspolitik, die sich auf das absolut notwendigste Maß beschränkt, können hier knapp 40 Mio. € eingespart werden.

Wir fordern kontraproduktive Maßnahmen einzustellen. Allein durch den Verzicht des Herkunftssprachenunterrichts können jährlich etwa 6 Mio. € eingespart werden.

Im Umweltministerium soll die institutionelle und projektbezogene Förderung sowohl für die Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH, als auch für Rheinland-Pfalz-Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen gestrichen werden. Insgesamt können hier knapp 20 Mio. € eingespart werden.

Das Prinzip der Jährlichkeit wird durch die Bildung der Haushaltssicherungsrücklage verletzt. Dies hat auch zur Konsequenz, dass durch Zuführungen und Entnahmen aus einer Rücklage eine Glättung der Zahlungsströme stattfindet und diese Glättung wiederum eine Umgehung der Schuldenbremse ermöglicht. Daher wird diese abgelehnt.

Auch die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung wird seitens der AfD-Fraktion abgelehnt, was jährlich auch etwa eine Million Einsparung bringt.

Mainz, den 10. Dezember 2018

Fabian Schütz

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit