AfD zu Hahn-Verkauf: Geschäftsmodell unbekannt

800px-Flughafen_Frankfurt-HahnÜberrascht wurden die rheinland-pfälzischen Abgeordneten in der Ausschuss-Sondersitzung zum Hahn-Verkauf vom 9. Juni 2016, als der Vertreter der von der Landesregierung beauf­tragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erklärte, nur den Kaufpreis, nicht aber das Geschäftsmodell des Investors geprüft zu haben. Die obligatorische Wirtschaftlichkeits­prüfung, die ausschließlich der EU-Kommission vorbehalten blieb, reicht nur bis 2024, so die KPMG.

Die Fragen von AfD-Fraktionschef Uwe Junge zur Belastung des Haushalts und zur Nach­haltigkeit des Business-Modells nach 2024 wurden nur unzureichend beantwortet, stehen doch die Ergebnisse der EU-Kommission dem Landesparlament noch nicht zur Verfügung.

Chinesischer Investor erst 2014 gegründet

Landesspezifische Interessen, wie beispielsweise die langfristige Sicherung der Arbeits­plätze, werden somit durch die EU-Kommission ausgehebelt. Denn Verkaufs­bedingungen des Landes sind bei solchen Verkäufen durch die EU-Gesetzgebung von Beginn an ausgeschlossen. Das Land wird aber bei einem Verkaufspreis von ca. 10 Mio. EUR auch nach der Veräußerung weiterhin Beihilfen leisten und damit im Zeitraum von 2014 bis 2024 insgesamt ca. 200 Mio. EUR investiert haben, ohne Garantien für die Zeit danach zu erhalten“, so Junge. „Für die Jahre ab 2024 gilt somit Glaube, Hoffnung und Vertrauen auf einen branchenfremden und weitgehend unbekannten chinesischen Investor, der erst 2014 gegründet wurde.