Friedmann (AfD): Abschaffung der Ministerialzulage sozialverträglich gestalten

heribert-friedmannBei seiner heutigen 11. Plenarsitzung hat der rheinland-pfälzische Landtag über einen Gesetzentwurf der Landesregierung beraten, der u.a. die Abschaffung der Übergangs- bzw. Bestandsschutzregelungen für die sogenannte Ministerialzulage in zwei bzw. vier Schritten bis spätestens 2020 vorsieht. Die Ministerialzulage selbst wurde bereits vor fast 20 Jahren abgeschafft. Aufgrund der damaligen Übergangs- und Bestandschutzregelungen erhalten jedoch noch zahlreiche Beschäftigte der obersten Landesbehörden diese Zulagen.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Heribert Friedmann nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Von der beabsichtigten Abschaffung der Übergangs- und Bestandschutzregelungen sind ausnahmslos ältere Beschäftigte betroffen, die ihre Aufgaben in den obersten Landesbehörden bereits seit Jahrzehnten wahrnehmen. Diese haben hinsichtlich der Gestaltung ihrer persönlichen Lebensführung in besonderem Maße auf die seit Jahrzehnten bezahlte Ministerialzulage vertraut. Dieses Vertrauen wurde durch Einführung der nun gegenständlichen zeitlich nicht begrenzten Übergangs- und Bestandsschutzregelungen bei Abschaffung der Ministerialzulage als solche vor rund 20 Jahren noch gestärkt“, so Friedmann.

„Gerade bei den unteren Besoldungsgruppen dürfte der Wegfall der Ministerialzulage schwerer zu kompensieren sein, als dies bei den höheren der Fall ist. Insoweit stellt sich für die AfD-Fraktion die Frage, ob man die Abschaffung der Übergangs- und Bestandschutzregelungen nicht sozialverträglicher, etwa durch kleinere Schritte beim Abbau der Ministerialzulagen über einen längeren Zeitraum, gestalten sollte“, schlägt Friedmann vor.

„Gerade bei den unteren Besoldungsgruppen wird sich die AfD-Fraktion dafür einsetzen, ganz von der Abschaffung abzusehen, da durch den kontinuierlichen Eintritt der Betroffenen in den Ruhestand die Ministerialzulagen ohnehin in ca. 10 Jahren vollumfänglich wegfallen werden und sich das Einsparungspotential aufgrund der relativ geringen Höhe der Zulagen und die überschaubare Anzahl der Betroffenen in Grenzen hält.“