Auf der Tagesordnung des Bundesrates steht am 25. November das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes an erster Stelle. Der Gesetzentwurf wurde in den vergangenen Monaten von verschiedenen Seiten kritisiert.
Die Fraktion der AfD, hat dieses wichtige Thema im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit am 24. November behandelt.
Timo Böhme (AfD): „Gegen verschieden Regelungen, wie etwa die vorgesehene Begrenzung der Überlassungsdauer auf maximal 18 Monate oder die Möglichkeit der Abweichung vom sogenannten „Equal-Pay-Grundsatz“ bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Diese wiegen umso schwerer als die vorgesehenen Regelungen nicht geeignet scheinen, die Situation der Leiharbeitnehmer wirklich zu verbessern.“
Böhme weiter: „Insbesondere die personenbezogene Ausgestaltung der Begrenzung der Überlassungsdauer ist so nicht geeignet, Leiharbeitnehmern den Zugang zu einer dauerhaften Beschäftigung in den ‚Entleiherbetrieben‘ zu ermöglichen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass die betroffenen Leiharbeitnehmer bei Erreichung der zulässigen Überlassungsdauer schlichtweg durch einen anderen Leiharbeitnehmer ersetzt werden.
Leider konnte die zuständige Ministerin Bätzing-Lichtenhtäler (SPD) heute keine befriedigenden Antworten zu den aufgeworfenen Fragen liefern. Insbesondere der Hinweis verfassungsrechtliche Bedenken müssten auf dem entsprechenden Weg geklärt werden ist befremdlich. Die Regelung arbeitsrechtlicher Fragen ist Aufgabe der Legislative und sollte nicht, wie dies bereits schon seit Jahren der Fall ist, den Gerichten überlassen werden. Im Ergebnis verdient die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes diesen Namen nicht. Die dringendsten Probleme belieben weiterhin ungelöst.“
Dr. Timo Böhme ist sozialpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion
im Landtag Rheinland Pfalz.