Der Deutsche Ärztetag hat am 10.05.2018 eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots beschlossen. Ärzte dürfen Patienten im Einzelfall künftig auch ausschließlich via Telefon, Videoschalte oder Online-Chat beraten oder behandeln, soweit dies ärztlich vertretbar und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt ist. Zurzeit dürfen Ärzte auf diesem Wege lediglich Folgebehandlungen anbieten, wenn sie den Patienten bereits einmal in ihrer Praxis behandelt haben. Einschränkungen bestehen weiterhin bei Rezepten und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Dazu Dr. Sylvia Groß, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Jeder Patient kennt den Zeitaufwand durch Anfahrtswege und Wartezeiten, den ein persönlicher Praxisbesuch mit sich bringen kann. Die Telemedizin kann in bestimmten Fällen eine sinnvolle Alternative zum Arztbesuch bieten – gerade wenn es um eine einfache Nachkontrolle oder um das Einholen einer Zweitmeinung geht. Gleichzeitig sind Ärzte flexibler in ihrer Terminplanung und können durch Online-Termine überfüllte Wartezimmer vermeiden. Umfragen zeigen zudem, dass 30 % der Patienten in Deutschland das Angebot von Online-Sprechstunden in Anspruch nehmen würden.“
Dr. Groß weiter: „Wichtig ist dabei aber, dass insbesondere die Politik die Möglichkeit einer Fernbehandlung als Ergänzung der medizinischen Versorgung begreift und nicht dem Irrglauben unterliegt, hiermit seien Probleme wie etwa der Ärztemangel im ländlichen Raum gelöst. Die derzeitigen Anstrengungen bzgl. der Nachbesetzung von Arztstellen dürfen deshalb nicht vernachlässigt werden. Für den überwiegenden Teil der Patienten vermittelt der persönliche Kontakt mit dem Arzt immer noch ein Gefühl von Sicherheit, schafft Vertrauen und lässt sich auf absehbare Zeit auch nicht ersetzen.“
Dr. Sylvia Groß ist Gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.