Die Landesregierung hat beschlossen, das Raumordnungsverfahren zur Mittelrheinbrücke zu starten. Hierzu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Dr. Jan Bollinger: „Die Landesregierung hat sich bewegt und hat – ohne dies explizit zu erklären – ihre alte Bedingung fallen lassen, dass die Kreise erst ihre Bereitschaft zur Bauträgerschaft bekunden müssen, bevor das Raumordnungsverfahren beginnen kann. Wir begrüßen das. Das ist ein Schritt vorwärts.“
Dr. Jan Bollinger verweist darauf, dass die AfD-Fraktion bereits im April 2017 durch ein wissenschaftliches Gutachten hat feststellen lassen, dass ein Raumordnungsverfahren ohne Festlegung auf einen Bauträger möglich ist. Dr. Jan Bollinger: „Damit haben wir die Grundlagen für den jetzigen Schritt geschaffen. Einen Antrag, das Raumordnungsverfahren ohne Festlegung des Bauträgers zu starten, hatte die AfD schon am 24.05.2017 gestellt. Damals wurde dies allerdings noch von den Ampelparteien abgelehnt. Seitdem ist fast ein Jahr nutzlos verstrichen.“
Dr. Jan Bollinger hofft, dass die Planungen nun zügig vorangehen: „Die Mittelrheinbrücke muss zur geplanten Bundesgartenschau 2031 fertig sein.“
Dr. Jan Bollinger ist parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland Pfalz.