Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz bedauert die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Zur Prüfung stand die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens, auf dessen Grundlage die Sitze je Fraktion in den Ausschüssen besetzt wurden.
„Das Urteil müssen wir hinnehmen, ist doch das Landesverfassungsgericht die höchste juristische Instanz im Lande RLP“, erklärt dazu der Parlamentarische Geschäftsführer Dr. Jan Bollinger. „Gleichwohl hatten wir natürlich auf ein anderes Urteil gehofft.“
„Die in der vom Landesverfassungsgericht veröffentlichten Zusammenfassung des Urteils dargelegte Argumentation können wir nicht nachvollziehen und halten an unserer Auffassung fest, dass die neue Gestaltung der GOLT eine ‚Lex AfD‘ ist, eine gezielte Regelung zu Lasten der AfD mit dem Ziel, unsere Partei in ihren Mitwirkungsmöglichkeiten zu beschneiden. Wir bedauern, dass uns das Landesverfassungsgericht nicht gefolgt ist.“
„Diese Entscheidung manifestiert ein für die Menschen Rheinland-Pfalz nur schwer nachvollziehbares Demokratieverständnis. Die zwei kleinsten Parteien haben, obwohl sie insgesamt weniger Menschen gewählt hatten, als die AfD, doppelt so viele Sitze in den Ausschüssen. Die deutschen Parlamente sind Arbeitsparlamente. Jenseits der noch im Detail zu analysierenden juristischen Begründung legitimiert das Gericht mit dieser Entscheidung auch für die Zukunft eine deutliche Benachteiligung von Oppositionsparteien und schränkt diese damit in ihren Kontrollmöglichkeiten nachhaltig ein.“
„Unabhängig von der Zahl der eigenen Ausschussmitglieder werden wir auch weiterhin als kraftvolle Opposition die Arbeit der Landesregierung kontrollieren und diskutieren.“
Dr. Jan Bollinger, MdL, ist parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz