Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Dr. Jan Bollinger zum Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 01.02.2018: „Mit diesem Urteil wurde Klarheit über Verfahrensfragen geschaffen. Bei allem Verständnis für das Ansinnen von Landrat Bröhr, die Frage in der höchsten Instanz klären zu lassen, bedauern wir es, dass sich durch seine Ankündigung, gegen das Urteil Berufung einzulegen, das Projekt Mittelrheinbrücke nun weiter verzögern wird. Die Debatte über die Mittelrheinbrücke sollte nun weitergehen.“
Verwundert ist Dr. Bollinger, dass Landrat Bröhr nun auf der nächsten Kreistagssitzung am 12.03.2018 über die Frage „Soll die Mittelrheinquerung als Kreisbrücke gebaut werden?“ debattieren will: „In der Vergangenheit wähnten wir uns mit Herrn Bröhr einig, dass die Klärung der Bauträgerschaft der Mittelrheinbrücke primär eine juristische und keine politische Frage ist. Wir haben in unseren Landtagsanträgen vom 24.05.2017 und vom 19.01.2018 den Weg zum Bau einer Mittelrheinbrücke aufgezeigt. Notwendig ist ein Raumordnungsverfahren ohne vorherige Festlegung der Bauträgerschaft und eine neue Verkehrsuntersuchung. Unsere Vorschläge sind juristisch durch zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt, die jetzt auch im Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz aufgegriffen wurden.“
Dr. Jan Bollinger weist insbesondere darauf hin, dass das Verwaltungsgericht Koblenz die vorliegende Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2009 für nicht geeignet hält, die Frage der Bauträgerschaft zu klären: „Das ist eine schallende Ohrfeige für das Verkehrsministerium. Noch am 25.01.2018 hatte Staatssekretär Becht im Landtag das veraltete Gutachten als ausreichend angesehen.“
Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat es für zulässig erklärt, dass der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises über die Mittelrheinbrücke debattiert. Landrat Bröhr hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Dr. Jan Bollinger, MdL, ist parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.