Dr. Jan Bollinger (AfD) zum Paritätsgesetz: Chancengleichheit statt Bevormundung der Wähler – Einschränkung des Wahlrechts heißt Einschränkung der Demokratie und ist verfassungsrechtlich unzulässig!

Wie der SWR am 14.04.2019 berichtete, äußerte sich der Präsident des rheinland-pfälzischen Landtages, Hendrik Hering (SPD) positiv gegenüber einem Paritätsgesetz, wonach die Parteien gleich viele Männer und Frauen als Kandidaten aufstellen müssten.

Hierzu Dr. Jan Bollinger, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz: „Die Fraktion der AfD tritt uneingeschränkt für die Gleichheit vor dem Gesetz, für Chancengleichheit und für Leistungsgerechtigkeit ein. Unser Ziel muss es sein, dass jede Frau und jeder Mann die gleichen Möglichkeiten haben müssen, für ein öffentliches Mandat zu kandidieren. Um Frauen und Männern eine ehrenamtliche oder hauptamtliche politische Tätigkeit zu ermöglichen, müssen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, sie mit Berufstätigkeit und Familie unter einen Hut zu bekommen, die schon für sich nicht immer leicht zu vereinbaren sind. Die AfD möchte dies durch eine bessere finanzielle, institutionelle und moralische Unterstützung für Familien gewährleisten, durch Familiensplitting und sowohl ein Erziehungsgeld für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen möchten, als auch eine gute und flächendeckende Kinderbetreuung für berufstätige Eltern. Die Entscheidung über die konkrete Auswahl von Volksvertretern muss aber dem Souverän selbst in Gänze vorbehalten bleiben. Eine nach Geschlechterparität oder sonstigen Kriterien zu treffende Vorauswahl würde den Wähler bevormunden und das aktive und passive Wahlrecht und damit die Demokratie selbst aus ideologischen Gleichheitserwägungen auf unzulässige Weise einschränken, so auch die Einschätzung namhafter Juristen wie des ehemaligen Verfassungsrichters Professor Dr. Udo Di Fabio. Eine gesetzliche Vorschrift der geschlechterparitätischen Besetzung von Wahllisten lehnen wir daher wie jede andere Form von Quotierung nach Geschlecht, Herkunft oder anderen Gesichtspunkten ausdrücklich ab.

„Wir wundern uns erneut über Herrn Hering: Als oberster Repräsentant des Landtags sollte der Landtagspräsident die Interessen des Parlaments als Ganzes vertreten, statt seine Position für parteipolitische Äußerungen zu nutzen. Er ist der Präsident des gesamten Landtags, nicht der Präsident der SPD.“ schließt Dr. Bollinger.

Dr. Jan Bollinger ist Parlamentarischer Geschäftsführer und verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.