Dr. Jan Bollinger (AfD): Straßenausbaubeiträge abschaffen, Erschließungsbeiträge überprüfen

Zu den vielfältigen Diskussionen vor Ort über Anliegergebühren meldet sich Dr. Jan Bollinger (AfD) zu Wort:

Häufig kommt es zu Verwechslungen, ob es sich bei der Anliegergebühr um Erschließungsbeiträge oder Straßenausbaubeiträge handelt. Dabei ist die Unterscheidung vom Grundsatz her einfach, Erschließungsbeiträge fallen für die erstmalige Herstellung einer Straße an, Straßenausbaubeiträge für jede weitere Baumaßnahme.

Immer wieder geübte Praxis von Gemeinden ist es aber leider, die Fertigstellung der Erschließung durch eine Straße über teilweise Jahrzehnte in der Schwebe zu halten. Die dicke Rechnung kommt dann am Schluss. Dieses Vorgehen mag juristisch rechtens sein – fragwürdig ist es trotzdem. Das zeigt am besten das Beispiel Niedererbach in der Verbandsgemeinde Montabaur, wo noch nach mehr als 50 Jahren bis zu 140.000 Euro Erschließungsgebühren auf die Anwohner zukommen sollen.

Die AfD-Landtagsfraktion fordert den Wegfall der Straßenausbaubeiträge. Hierzu wird gegenwärtig in den parlamentarischen Gremien ein Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion diskutiert. Sollte die Mehrheit dem Gesetzentwurf zustimmen, würde das vielen Anliegern bereits helfen.

Aber auch die Erschließungsbeiträge müssen auf dem Prüfstand, zumindest aber die Praxis, Erschließungsgebühren noch nach Jahrzehnten nachträglich von den Anliegern zu verlangen. Da die Erschließungsbeiträge im Bundesbaugesetzbuch geregelt sind, liegt die Gesetzgebungskompetenz hier allerdings auf der Bundesebene. Wir haben die Thematik zur Prüfung an unsere Bundestagsfraktion weitergeleitet.“

Dr. Jan Bollinger ist Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.