Dr. Jan Bollinger (AfD): Fraktionen müssen verfassungswidrige Zulagen zurückzahlen, brauchen keine zusätzlichen Mittel

Zum Bericht des SWR über verfassungsrechtlich fragwürdige Zulagen für rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete nimmt der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion Dr. Jan Bollinger Stellung: 

„Die Fraktionen der etablierten Parteien im rheinland-pfälzischen Landtag haben seit 17 Jahren entgegen der Rechtsprechung des Bundesfassungsgerichts Millionen Euro Steuergelder an verfassungswidrigen Funktionszulagen an andere Funktionsträger ausgezahlt. Diese Gelder sollten Sie dem Steuerzahler ersetzen.“

Dr. Bollinger weiter: „Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein sind Funktionszulagen nur für Fraktionsvorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer verfassungsgemäß.“

„Es zeigt sich auch, dass die Fraktionen keinesfalls zusätzliche Mittel brauchen würden, wenn Sie verfassungstreu wären. Trotzdem haben sich alle Fraktionen außer unserer Fraktion für eine Erhöhung der staatlichen Fraktionsgelder ausgesprochen. Wir erneuern hiermit unsere Forderung: eine Erhöhung der staatlichen Fraktionsmittel ist nicht erforderlich!“, so Dr. Bollinger.

Dr. Jan Bollinger ist parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.