Währt unehrlich am längsten? Gegen den Antrag zu medizinische Alterskontrollen fehlten den grünen Ideologinnen die Argumente

Nach der Bluttat in Kandel hat sich die Presseberichterstattung, insbesondere der „Rheinpfalz“, über sog. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) deutlich verändert, ist kritischer geworden. Das betrifft namentlich die Einstufung der allein eingereisten jungen Männer als minderjährig. Sie beruht in der Regel auf deren Selbstauskünften, denn amtliche Dokumente können oder wollen die allermeisten nicht vorlegen. Diese Selbstauskünfte werden dann nach „Inaugenscheinnahmen“ von Jugendamtsmitarbeitern „geprüft“ und das heißt in Rheinland-Pfalz in der Regel, dass sie bestätigt werden. Nur in 17% der Fälle wurden 2017 angeblich Minderjährige als volljährig eingestuft. Im benachbarten Saarland wurde zuletzt durch medizinische Untersuchungen in mehr als 40% der Fälle die Volljährigkeit festgestellt. In 2017 wurden dort 230 medizinische Untersuchungen durchgeführt. Im viel größeren Rheinland-Pfalz gab es ganze acht Untersuchungen, wobei in der Hälfte der Fälle die Volljährigkeit heraus kam. Obwohl medizinische Untersuchungen in „Zweifelsfällen“ seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben sind (§ 42f SGB VIII), wurden sie von der Landesregierung noch bis vor kurzem als „unethisch“ stigmatisiert.

Ein Antrag der AfD-Fraktion zum systematischen Einsatz medizinischer Verfahren bei der Altersbestimmung wurde im November 2016 von Ministerin Spiegel und ihren Gesinnungskollegen als „menschenverachtend“ und als “Fleischbeschau” etc. gebrandmarkt. In moralisch empörtem Tonfall unterstellte die Ministerin der AfD, das Alter durch Penislängenmessungen bestimmen zu wollen. Diese demagogische Debatte zu dem sachlichen begründeten AfD-Antrag war der Presse damals keinen Bericht wert.

Angesichts der jüngsten Ereignisse brachte die AfD-Fraktion den Antrag zur Alterskontrollen in einer aktualisierten Form erneut in den Landtag ein.

Zuvor war das Thema bereits am 18. Januar im Integrationsausschuss erörtert worden. Überraschenderweise wollte die Ministerin Spiegel dort von ihrer früheren scharfen Ablehnung medizinischer Alterskontrollen nichts mehr wissen. Sie betonte im Gegenteil, dass in “Zweifelsfällen” nach den gesetzlichen Bestimmungen untersucht werden müsse. Die grüne Sozialdezernentin in Trier bekräftigte aber kürzlich ihre prinzipielle Ablehnung medizinischer Kontrollen. Trier unterhält eines der drei sog. „Schwerpunktjugendämter“ für die UMF und leidet besonders unter den damit verbundenen Kosten. Trotzdem wurde in Trier 2017 in keinem einzigen Fall medizinisch untersucht. In der Landtagsdebatte zur Altersbestimmung sprach für die AfD der Trierer Abgeordnete Michael Frisch, der die Fraktion auch im Integrationsausschuss vertritt. Frisch stellte dar, dass die medizinischen Untersuchungen die verlässlichste Methode der Altersbestimmung sind und alle gegen sie vorgebrachten Einwände sich als haltlos erweisen. Auch die Landesregierung habe ihre frühere Ablehnung zurücknehmen müssen. Gerade deshalb sei es unverständlich, warum in Rheinland-Pfalz so viel seltener als im benachbarten Saarland untersucht wird und so viel seltener als dort falsche Altersangaben aufgedeckt werden. „Haben wir hier tatsächlich nur die ehrlichen Flüchtlinge oder leiden sie an Realitätsverweigerung?“, fragte er die Landesregierung. Die AfD wolle nur “Stimmung machen” und man könne nicht “Äpfel mit Birnen vergleichen”, mehr hatten die Ministerin und ihre grüne Mitstreiterin Pia Schellhammer nicht zu erwidern. Das hat die – sonst durchaus regierungsfreundliche – Presse nicht mehr überzeugen können. “Unehrlichkeit währt am längsten” titelte die AZ zur Landtagsdebatte über die Alterskontrollen.