Lobbyismus für „sexuelle Vielfalt“ in rheinland-pfälzischen Kindergärten – wie die Landesregierung das Erziehungsrecht der Eltern missachtet

Ist es altersgerecht und entwicklungspsychologisch angemessen, wenn schon Kinder ab zwei Jahren in öffentlichen Kindergärten mit Sex in Bilderbüchern konfrontiert werden? Diese Frage wurde der Landesregierung in einer Kleinen Anfrage gestellt. Sie bezog sich auf das Werk „Vom Liebhaben und Kinderkriegen: Mein erstes Aufklärungsbuch“ (Marian Latour/Sanderijn van der Doef), in dem menschliche Fortpflanzung bis in anatomische Details behandelt wird, zeichnerisch dargestellt durch die Geschlechtsakte von Affen.

Das Bilderbuch gehört zu einem „Kita-Koffer“, mit dem „QueerNet Rheinland-Pfalz“ in Kindertagesstätten Werbung für „sexuelle Vielfalt“ betreibt. Der vom Land Rheinland-Pfalz finanzierte „Kita-Koffer“ enthält Bücher, mit denen Erzieherinnen Kindern von klein auf neue, vermeintlich zeitgemäße Modelle von Familien, Geschlechterrollen und Sexualität vermitteln sollen. Darin sieht die Landesregierung einen Beitrag zur „Antidiskriminierungs- und Akzeptanzarbeit“, während sie den Begriff „Sexualaufklärung in diesem Zusammenhang für „zu weitreichend“ hält. In Kindertagesstätten gehe es „vor allem um eine Auseinandersetzung mit sich und dem eigenen Körper, weniger um Sexualaufklärung“. Ausgangspunkt der pädagogischen Arbeit dort müssten immer „das einzelne Kind, seine individuelle Entwicklung und seine aktuellen Themen“ sein.

Die Landesregierung wurde gefragt, ob sie dieses Aufklärungsbuch und vergleichbare Werke für die Arbeit in Kindertagesstätten für „altersgerecht und entwicklungspsychologisch angemessen“ hält und überzeugt ist, „dass ein solches Werk am einzelnen Kind, seiner individuellen Entwicklung und seinen aktuellen Themen ansetzt“ (Drucksache 17/3430). Auf diese Fragen antwortet die Landesregierung nur pauschal, dass „das genannte Buch […] und auch alle anderen Materialien im Kita-Koffer“ altersgerecht, entwicklungspsychologisch angemessen und für die pädagogische Arbeit mit Kindern zwischen 2 und 6 Jahren in Kindertagesstätten geeignet“ seien (Drucksache 17/3633). Begründet wird diese Behauptung nicht. Das hält die Landesregierung für ebenso unnötig, wie auf das Erziehungsrecht von Eltern Rücksicht zu nehmen.

Bezeichnend dafür ist die Antwort auf die Frage, inwiefern sichergestellt sei, „dass die Eltern über den Einsatz solcher Werke bzw. des Kita-Koffers generell in der Kindergartenerziehung informiert werden“ und ob die Landesregierung die Auffassung teilt, dass die Materialien des Kita-Koffers nicht „gegen den Willen der Eltern zum Einsatz“ kommen sollen. Zu diesen konkreten Fragen gibt die Landesregierung keine Auskunft, sondern weicht auf Allgemeinplätze aus: „Zum professionellen Handeln von pädagogischen Fachkräften in Rheinland-Pfalz gehört deshalb der ständige Austausch mit den Eltern über die Entwicklung des einzelnen Kindes sowie zu aktuellen Themen und Projekten der Einrichtung. Das gilt auch für den Einsatz von Materialien“.

Die „pädagogischen Fachkräfte“ sollen sich also mit den Eltern „austauschen“ und „professionell handeln“, müssen die Eltern aber nicht vorab über den Einsatz sexuell expliziter Materialien informieren und deren Zustimmung einholen. Was für die Landesregierung zählt, sind die Ziele einer Minderheitenlobby der „LSBTI“ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transidente, Intersexuelle), deren Weltbild Kindern anerzogen werden soll. Das Erziehungsrecht der Eltern nach Art. 6 des Grundgesetzes ist da nur ein lästiges Hindernis, das ignoriert wird. Dies widerspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, denn in Bezug auf die (schulische) Sexualerziehung hat das Bundesverfassungsgericht einen „Vorrang des elterlichen Erziehungsrechts“ vor schulischen staatlichen Erziehungszielen statuiert (BVerf-GE 47, 46, 77), der auch in jüngeren Gerichtsurteilen bestätigt wurde (Az.: 19 A 2705/06). Wenn dieses Elternrecht noch im Schulalter greift, dann muss es in Kindertagesstätten erst recht gelten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Dies gilt gerade für Rheinland-Pfalz, wo die Manipulation der Kinder durch die sog. „Vielfaltspädagogik“ durch die Hintertür betrieben wird. Es gibt keine neuen Lehrpläne des Kultusministeriums wie in Baden-Württemberg oder Hessen, an denen sich Streit entzünden könnte. Das will die Landesregierung um jeden Preis verhindern: „unter den Teppich kehren” heißt das Motto. Deshalb werden externe Lobbygruppen wie „Queernet“ beauftragt, die Vielfalts- und Genderideologie Kindern nahe zu bringen. Das ist der Zweck des Kita-Koffers, demnächst soll es auch einen „Grundschul-Koffer“ geben, der wohl noch mehr vermeintliche „Aufklärung“ bieten dürfte. Hier sind besorgte Eltern gefragt, die genau hinsehen, sich gegen die Manipulation ihrer Kinder wehren und ihr Erziehungsrecht auch gegen eine ideologisierte Kultusbürokratie verteidigen.