Kinder auf Bestellung? Gefahren der „Ehe für alle“

In der Debatte um die „Ehe für alle“ werden die Kinder als die Kleinsten vergessen, schrieb am 5. Juli der designierte Mainzer Bischof Peter Kohlgraf in einem Gastbeitrag („Die Kirche muss nerven“) für die Allgemeine Zeitung. Kohlgraf, der Professor für Pastoraltheologie an der Katholischen Hochschule in Mainz ist, führte aus: „In der aktuellen Debatte um Ehe und Liebe gibt den Kleinen meiner Wahrnehmung nach niemand eine hörbare Stimme. Vor kurzem war eine Ausstellung in Berlin, wo moderne Reproduktionstechnologien angepriesen wurden: viel Technik, Leihmütter, genetische Manipulation behelligen uns als angepriesener sozialer Fortschritt. Was macht es mit Kindern, wenn sie nicht mehr der Gemeinschaft von Vater und Mutter entstammen, sondern mehr und mehr Produkte technischer Planungen werden?“

Michael Frisch, familienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion in Rheinland-Pfalz begrüßte den Diskussionsbeitrag Prof. Kohlgrafs: „Der designierte Mainzer Bischof stellt wichtige Fragen, die der Bundestag mit seinem Hauruck-Beschluss zur „Ehe für alle“ ignoriert hat. Im Kern geht es um das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Alle anderen einstigen Privilegien der Ehe, einschließlich des Ehegattensplittings und der Hinterbliebenenversorgung, haben gleichgeschlechtliche Paare durch die „eingetragene“ Lebenspartnerschaft bereits erhalten. Sie konnten auch schon Kinder ihrer Lebenspartner aus früheren Beziehungen adoptieren. „Ehe für alle“ bedeutet nun: Gleichgeschlechtliche Paare können gemeinsam Kinder adoptieren.“

Es stellt sich nun die Frage, woher die Kinder für adoptionswillige homosexuelle Paare kommen sollen. Denn es gibt viel mehr Paare, die ein Kind adoptieren wollen als Kinder. Bundesweit bewerben sich für jedes zur Adoption vorgemerkte Kind sieben Paare, in Rheinland-Pfalz waren es zuletzt sogar 11 Paare (Drucksachen 17/716 u. 17/2163). Bei einer Adoption steht ausschließlich das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. An die Paare werden deshalb strenge Anforderungen gestellt. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz erklärt hierzu: „Häufig haben Adoptivkinder Bindungs- und Beziehungsabbrüche erlebt. Daher kommt der Auswahl der geeigneten neuen Eltern für das einzelne Kind besondere Bedeutung zu. Die Familien werden nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes ausgewählt. Die Platzierung des Kindes erfolgt in der Familie, die diese Bedürfnisse des Kindes am besten erfüllen, sein Wohl sicherstellen und seine Entwicklung am besten fördern kann.“ Dabei spielt die Lebens- und Familienform nach Ansicht der Landesregierung keine Rolle“: „Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und Alleinstehende werden hinsichtlich ihrer Adoptionsbewerbung gleich behandelt“ (Drucksache 17/2163).

Angesichts des Leidens der Kinder unter „Bindungs- und Beziehungsabbrüchen“ sollte die Beziehungsstabilität ein entscheidendes Kriterium für die Auswahl der Adoptiveltern sein. Langjährig verheiratete Ehepaare sollten besonders gute Chancen haben, ein Kind zu adoptieren. Sofern sie schon andere Kinder erziehen, diesen bereits ein gutes Zuhause geben, müsste dies erst recht gelten. Für ihre Eignung spricht nicht nur, dass sie bereits Erziehungskompetenz bewiesen haben, sondern auch das Vorhandensein von Geschwistern. Der Idealfall des Aufwachsens in stabilen Beziehungen mit Vater, Mutter und Geschwistern muss der Maßstab für Adoptionen sein, damit verwaisten Kindern aus ihrer Not heraus geholfen wird. Unter den elf Bewerbern, die in Rheinland-Pfalz für eine Adoption vorgemerkt sind, werden wohl Paare sein, die diesem Ideal entsprechen oder zumindest nahe kommen. Damit homosexuelle Paare Kinder adoptieren können, müsste dieser Maßstab des Kindeswohls aufgegeben werden. Um ihren Kinderwunsch zu erfüllen, müssten sie gegenüber heterosexuellen Paaren privilegiert werden. Faktisch geht es nicht um die Gleichberechtigung, sondern um die Privilegierung gleichgeschlechtlicher Paare.

Die Kinder für die homosexuellen Paare müssen letztlich von anderen „bereitgestellt“ werden. Das Adoptionsrecht wird dafür absehbar nicht ausreichen. Deshalb wird bereits die sogenannte „Leihmutterschaft“ gefordert, die in Deutschland bisher aus guten Gründen verboten ist. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland gibt auf seiner Homepage detaillierte Tipps, wie sich das Verbot umgehen lässt, z. B. indem man ein Kind quasi „importiert“. Kinder werden hier zu einer Art Handelsware, die „bestellt“, „geliefert“ und, das ist der nächste Schritt, bei „Qualitätsmängeln“ (z. B. einer Behinderung) wieder „abbestellt“ werden können.

Hierzu erklärt Michael Frisch weiter: Der ,Ehe für alle‘ wird die Forderung nach dem Recht auf Kinder für alle folgen. Leidtragende werden eben diese Kinder sein, denen das Recht auf Vater und Mutter vorenthalten wird. Katholischen Würdenträgern wie Peter Kohlgraf ist dafür zu danken, dass sie vor solchen fatalen Folgen der ,Ehe für alle‘ warnen. Bei den Altparteien stoßen sie damit auf taube Ohren, auch bei der früher einmal am christlichen Menschenbild orientierten CDU. Trotzdem stehen sie nicht allein: Die Alternative für Deutschland wird als einzige relevante politische Kraft in Deutschland auch weiterhin gegen die Zerstörung der Familie als Keimzelle der Gesellschaft kämpfen.“