Auf Anfrage der AfD hat die Landesregierung mitgeteilt, dass in Rheinland-Pfalz fast 25.000 Immigranten mit Anspruch auf Familiennachzug leben. Darunter sind nur 212 Asylberechtigte, die als politisch verfolgt anerkannt wurden. Hingegen gibt es 21.522 Personen, denen die „Flüchtlingseigenschaft“ zuerkannt wurde und weitere 3076 Personen, bei denen „Abschiebungshindernisse“ festgestellt wurden.
Einen sog. „subsidiären Schutz“ erhalten haben weitere 10.528 Personen (Drs. 17/37024). Für diese Gruppe gilt eine Sperre des Familiennachzugs bis März 2018. Die rheinland-pfälzische Landesregierung, allen voran „Integrationsministerin“ Anne Spiegel (Grüne), fordert seit langem diese Sperre aufzuheben und den Familiennachzug zu forcieren. Zur Zahl der Immigranten, die sie damit nach Rheinland-Pfalz einlädt, hat die Landesregierung angeblich „keine konkreten Erkenntnisse“. Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) schätzt, dass auf jeden Nachzugsberechtigten mindestens ein Angehöriger.
Diese Schätzung erscheint zu gering, gerade im Blick auf den Familiennachzug der sog. minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge. Familiennachzug kann in ihrem Fall sowohl den Nachzug von Eltern als auch von Geschwisterkindern umfassen. Viel dieser „Flüchtlinge“ sind von ihren Familien als „Ankerkinder“ nach Deutschland geschickt worden, um anderen Familienangehörigen den Nachzug zu ermöglichen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass viele dieser angeblichen „Kinder“ gar nicht minderjährig sind, sondern falsche Altersangaben machen, um nicht als Asylbewerber behandelt zu werden, sondern in den Genuss der Versorgung durch die Kinder- und Jugendhilfe zu kommen. Allein in Rheinland-Pfalz gibt es rund 3.000 unbegleitete jugendliche „Flüchtlinge“, in den meisten Fällen handelt es sich um junge Männer. Ihre Betreuung in Heimen oder Pflegefamilien kostet die zuständigen Jugendämter pro Person monatlich ca. 4.000-5.000 €. Wie viel das Land Rheinland-Pfalz dafür jährlich aufwendet, will die Landesregierung nicht beziffern. Die bundesweiten Kosten werden auf mehr als 4 Mrd. € pro Jahr geschätzt.
Skandalös ist insbesondere, dass die behauptete Minderjährigkeit als Anspruchsgrundlage nicht verlässlich geprüft wird. Jeder Deutsche, muss für Sozialleistungen seine Anspruchsberechtigung objektiv nachvollziehbar belegen. Die Alterseinstufung als „MUF“ beruht dagegen auf den Selbstauskünften der Immigranten, die nur von Sozialpädagogen bzw. Betreuern bestätigt werden müssen. Das Interesse der Betreuer an einer Einstufung ihrer Schützlinge als „minderjährig“ ist evident. Trotzdem findet keine unabhängige Altersüberprüfung statt. Dies obwohl es dafür bewährte medizinische Verfahren gibt, die international etabliert sind und auch in Deutschland am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf hochprofessionell durchgeführt werden. Die Altersdiagnostik beruht auf einer körperlichen Untersuchung, einer zahnärztlichen Untersuchung mit Auswertung einer Röntgenaufnahme des Gebisses sowie einer Röntgenuntersuchung der Hand. Zweck des Verfahrens ist die Bestimmung eines Mindestalters. Damit wird berücksichtigt, dass Röntgenuntersuchungen das Alter nicht bis auf den Tag oder Monat genau, sondern nur näherungsweise bestimmen können. Weil die Devise der Ärzte in Hamburg „im Zweifel für den Flüchtling” heißt, werden diese in der Regel zwei Jahre jünger gemacht. Das Verfahren führt im Ergebnis zu einer für die Betroffenen vorteilhaften Altersunterschätzung. Trotzdem zeigen solche Untersuchungen in Hamburg, aber auch in Skandinavien, dass ein großer Teil der Immigranten definitiv volljährig ist.
Der tausendfache Altersschwindel der sog. „MUFL“ ist ein Sozialleistungsbetrug, der in seiner Absurdität in Deutschland wohl beispiellos ist. Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz fordert deshalb, dass die Jugendämter „von Amts wegen“ medizinische Alterskontrollen einleiten müssen, wenn das Alter unbegleiteter jugendlicher Ausländer nicht durch Ausweisdokumente zweifelsfrei belegt ist (Drucksache 17/1553). Der Antrag dazu wurde im Landtag von der Landesregierung und den Ampelfraktionen im Tonfall moralisierender Entrüstung abgelehnt. Die Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) verstieg sich dabei zu der Behauptung, dass die AfD die Genitalien junger Zuwanderer vermessen lassen wolle (Plenarprotokoll 17/16).
Warum es gegen die Menschenwürde verstoßen sollte, sich vor Ärzten der Kleidung zu entledigen und sich röntgen zu lassen, blieb schleierhaft. Was für Deutsche, die gewöhnliche Leistungen des Gesundheitswesens nutzen, selbstverständlich ist, soll für Immigranten unzumutbar sein, die außergewöhnlich teure Leistungen beanspruchen.
Der Altersschwindel wird durch das Recht auf Familiennachzug noch belohnt. Die Folge ist eine weitere Immigration in die Sozialsysteme. Dabei sind die, gerade in Rheinland-Pfalz chronisch klammen, Kommunen schon jetzt mit den wachsenden Sozialkosten überfordert, wie der aktuelle Kommunalfinanzbericht zeigt. Ein Kernproblem sind die Kosten für Kinder- und Jugendhilfe, die in den letzten Jahren geradezu explosionsartig gestiegen sind. Es ist allgemein bekannt, dass die Versorgung der unbegleiteten jungen Männer ein zentraler Kostentreiber ist. Dass trotzdem medizinische Alterskontrollen abgelehnt werden, hat wohl auch den Grund, dass man sich vor der Blamage fürchtet, die eine Aufdeckung des Altersbetrugs bedeuten würde. In peinlicher Weise würde die Naivität der sog. „Willkommenskultur“ entblößt. Davor fürchten sich ihre Protagonisten in den Altparteien. Allein die AfD steht hier für den „Mut zur Wahrheit“ und damit für die Interessen der deutschen Steuerzahler ein.