In rheinland-pfälzischen Gefängnissen wächst der Anteil ausländischer Strafgefangener, wie der Südwestrundfunk im März berichtet hatte. Thematisiert wurden vom SWR zunehmende Probleme im Justizvollzug durch Sprachbarrieren, Cliquenbildung und Widersetzlichkeit, vor allem gegenüber Beamtinnen. Kein Thema waren die Hintergründe für den steigenden Ausländeranteil, zu dem auch keine konkreten Zahlen genannt wurden.
Die AfD-Fraktion im Mainzer Landtag wollte es genauer wissen. In Anfragen an die Landesregierung forderte sie Informationen zu den Zahlen ausländischer Strafgefangener, ihrer Herkunft und ihrem Anteil an Gewalt- und Sexualverbrechen. Aus den Antworten der Landesregierung (Drucksachen 17/2777/17/2778) geht hervor, dass die Zahl ausländischer Strafgefangener von 2009 (690) bis 2016 (856) stetig angestiegen ist. Im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil (ca. 10%) sind Ausländer weit überrepräsentiert: Waren im Jahr 2009 knapp 20% der Strafgefangenen ausländischer Herkunft, so waren es 2016 mehr als 28 Prozent. Als Folge der Asylzuwanderung 2015/16 ist ein weiterer Anstieg der Zahlen ausländischer Inhaftierter absehbar. Schließlich hat infolge dieser Massenimmigration der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen laut der Polizeilichen Kriminalstatistik für Rheinland-Pfalz 2016 einen neuen Höchststand erreicht. Aus der Kriminalstatistik geht hervor, dass Zuwanderer besonders bei Körperverletzungen, Sexualdelikten und Straftaten gegen das Leben weit überrepräsentiert sind.
Multikulti-Romantiker lassen nichts unversucht, um diese eindeutigen Fakten mit fadenscheinigen Pseudo-Argumenten zu bagatellisieren. In zynischer Weise wird auf die Jugend und das männliche Geschlecht der meisten Immigranten verwiesen, die man als „Fachkräfte“ angepriesen hatte. Es wird behauptet, dass ihre Überrepräsentanz als Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalstatistik damit zu tun haben, dass sie als Ausländer häufiger angezeigt würden als Deutsche. Die Gefängnisstatistik zeigt, wie haltlos solche Unterstellungen sind. Denn wer in Deutschland nicht bloß auf Bewährung, sondern zu einer Haftstrafe verurteilt wird, hat i.d.R. tatsächlich ein gravierendes Verbrechen begangen.
Die Zahlen der ausländischen Inhaftierten sagen viel aus, einerseits über die Integrationsverweigerung von Zuwanderern und andererseits über die Attraktivität Deutschlands als Beuteland für die organisierte internationale Kriminalität. Für das Scheitern von Integration steht besonders die hohe Zahl (141) der türkischen Inhaftierten, die damit die stärkste Ausländergruppe im Strafvollzug sind. Erfasst sind wohlgemerkt nur ausländische Staatsbürger; eingebürgerte Türken mit deutschen Pass werden als „Deutsche“ gezählt. Generell wird der Anteil der Insassen mit Migrationshintergrund nicht erfasst, sonst wäre die durch Migration importierte Kriminalität noch offensichtlicher. Den Türken folgen mit Abstand Rumänen (96), und wiederum mit Abstand Polen (58), Georgier (54), Albaner (36), Kosovaren (34) und Serben (34). Das sind keine überraschenden Befunde. Die auffallend hohe Zahl der Inhaftierten aus kleinen Ländern des Kaukasus und des Balkan bestätigt vielmehr, was schon aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und anderen Quellen über die Strukturen ethnisch organisierter Bandenkriminalität bekannt ist.
Auf das Konto dieser Banden geht ein großer Teil der Diebstahlskriminalität, wie die polizeiliche Kriminalstatistik darstellt. Ihr zufolge haben „Nichtdeutsche“ am Ladendiebstahl einen Anteil von rund 45%, bei schwerem Ladendiebstahl sogar von über 72%. Bei mehr als 21% der Ladendiebstähle waren Georgier tatverdächtig, bei schwerem Ladendiebstahl liegt der Anteil der Georgier sogar bei über 51%. Zu den Hintergründen dieser Diebstahlskriminalität haben die Sicherheitsbehörden belastbare Erkenntnisse. Es ist bekannt, dass georgische Banden das Asylrecht für kriminelle Zwecke ausnutzen. Trotz minimaler Anerkennungsquote werden Asylanträge gestellt, um Zeit für kriminelle Aktivitäten zu gewinnen. Im vergangenen Sommer hat hierüber die Frankfurter Allgemeine Zeitung ausführlich berichtet („Die Welt der Diebe“ vom 20.06.2016). Trotzdem gewährt die EU Georgien seit März 2017 Reisefreiheit, so dass Georgier jetzt ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen können. Für die Zuwanderer aus dem Westbalkan stehen die Tore ohnehin weit offen. Trotz der Einstufung der Balkanländer als „sichere Herkunftsstaaten“ werden viele abgelehnte Asylbewerber geduldet und verbleiben im Land. Es gibt eine Migration vom Balkan in die deutschen Sozialsysteme, die sich in überdurchschnittlichen Hartz-IV-Bezieher-Quoten zeigt. Gleichzeitig gibt es eine Kriminalitätsmigration, insbesondere Wohnungseinbrüche werden häufig von Albanern, Serben und Kosovaren begangen. Sehr auffallend im Kriminalitätsgeschehen sind auch Zuwanderer aus den Maghreb-Staaten, insbesondere Marokko. Hier fallen neben Ladendiebstählen besonders Beförderungserschleichungen und Körperverletzungsdelikte ins Gewicht.
In allen diesen Problemgruppen krimineller Immigranten gibt es nicht wenige Asylbewerber, wie die Landesregierung selbst zugibt (Drucksache 16/6321). Trotz des offensichtlichen Missbrauchs des Asylrechts durch Kriminelle kann die Landesregierung keine Angaben über Asylverfahren der Inhaftierten machen, weil diese nicht „standardisiert und auswertbar zur Verfügung“ stünden (Drucksache 17/2777). Wie stark Asylmissbrauch den rheinland-pfälzischen Strafvollzug belastet, bleibt so im Dunkeln. An Transparenz hat die Landesregierung offenkundig kein Interesse. Es kann und soll nicht offengelegt werden, wie viele Straftäter ihre Verbrechen nur begehen konnten, weil sie nicht ordnungsgemäß des Landes verwiesen wurden. Die rot-grün-gelbe Landesregierung, allen voran die grüne „Integrationsministerin“ Spiegel, klammert sich an ihre multikulturelle Willkommensutopie. Hartnäckig blockiert sie im Bundesrat die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer und behindert so die Abschiebung Straffälliger aus den Maghreb-Staaten. Die Landesregierung verweigert sich einer konsequenten Ausweisungspolitik. Die Zahl der Abschiebungen in die Westbalkanländer und nach Georgien ist gering geblieben (Drucksachen 17/2934/17/2935). Immer wieder betont die Landesregierung den Vorrang der „freiwilligen Rückkehr“, was auf ausländische Kriminelle wohl kaum eine abschreckende Wirkung haben dürfte.
Die Sicherheitsinteressen der Rheinland-Pfälzer werden von der Landesregierung sträflich vernachlässigt. Das zeigt sich auch im Umgang mit terrorverdächtigen Gefährdern. Nach § 58a Aufenthaltsgesetz können sie abgeschoben werden, auch wenn sie noch keine Straftaten begangen haben. Von dieser Möglichkeit hat das Land Rheinland-Pfalz noch nie Gebrauch gemacht, wie die Landesregierung auf AfD-Anfrage mitteilte (Drucksache 17/2743). Mit dieser ideologisch motivierten Politik des Laissez-Faire, die zunehmende Kriminalität und Terrorgefahren fahrlässig in Kauf nimmt, kann und will die AfD sich nicht abfinden. Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz wird weiter Aufklärung betreiben, gegen den Import von Kriminalität und für eine neue Sicherheitskultur kämpfen.