Laut dem hessischen Staatsgerichtshof steht das Corona-Sondervermögen des Landes Hessens nicht im Einklang mit der dortigen Verfassung.
Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, äußert sich dazu wie folgt: „In der Urteilsbegründung gibt der Staatsgerichtshof insbesondere an, dass das Sondervermögen das Budgetrecht des Parlaments einschränkt. Dies ist auch einer der Kernpunkte unserer Klage beim rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof. Da die beiden Fälle sich inhaltlich sehr ähneln, bin ich nach dem heutigen Urteil noch zuversichtlicher, dass die Verfassungswidrigkeit des hessischen Sondervermögens ein Wink für Rheinland-Pfalz ist.“
Dr. Jan Bollinger ist 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
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