Universität München: kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Lockdown, Notbremse und Infektionsgeschehen!

Kein Zusammenhang zwischen lockdown und Infektionen

Nach einem Jahr Corona mehren sich die Anzeichen dafür, dass ein Kausalzusammenhang zwischen vielen Maßnahmen und dem Infektionsgeschehen nicht immer belegbar ist.

Focus online: „Während die Infektionszahlen in Deutschland weiter sinken, diskutiert die Politik über Lockerungen von Maßnahmen. Als gegeben wird dabei meistens vorausgesetzt, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen Corona-Maßnahmen, etwa Ausgangssperren, Maskenpflicht oder Restaurant-Schließungen, und dem Infektionsgeschehen gibt. Nur so lassen sich auch aus rechtlicher Sicht viele Grundrechtseinschränkungen rechtfertigen, etwa die “Bundes-Notbremse”, gegen die zuletzt das Bundesverfassungsgericht mehrere Eilanträge abgewiesen hatte.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht erst im Hauptverfahren darüber entscheidet, ob und welche Einschränkungen der Corona-Maßnahmen verfassungswidrig sind, halten Bund und Länder an den umstrittenen Grundrechtseinschränkungen in Abhängigkeit der Inzidenzwerte fest.
Doch Forscher halten den R-Wert für aussagekräftiger und kommen zu dem Schluss: “Bei den R-Werten, wie sie vom Robert-Koch-Institut täglich bestimmt werden, ergibt sich seit September kein unmittelbarer Zusammenhang mit den getroffenen Maßnahmen – weder mit dem Lockdown-Light am 2. November und der Verschärfung am 16. Dezember 2020, noch mit der ‘Bundesnotbremse’, die Ende April 2021 beschlossen wurde.
Mit der Studie wird das Corona-Strategiepapier der AfD bestätigt und das Krisenmanagement von Bund und Ländern in Frage gestellt.

Die Landesregierung muss sich endlich gegen die Bundes-Notbremse wehren und die desaströse Corona-Politik durchsetzen. Leider folgt Ministerpräsidentin Dreyer nach wie vor der – erwiesenermaßen ungeeigneten – Lockdown und Inzidenzwert-Strategie.

Wir werden weiter im Parlament für ihre Freiheiten und eine Politik des gesunden Augenmaßes kämpfen!