Das Koblenzer Verwaltungsgericht hatte in einem am 29.09. veröffentlichten Urteil den Eilantrag eines Festhallenbetreibers aus Engers zurückgewiesen und eine Hochzeitsfeier mit bis zu 250 Personen untersagt.
Hierzu der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Dr. Jan Bollinger: „Hochzeitsfeiern stellen insbesondere für die Brautleute oft einen Lebenshöhepunkt dar, den man am liebsten mit der ganzen Familie und den besten Freunden feiern möchte. Insofern ist der Wunsch nach einer ausgelassenen Feier absolut nachvollziehbar. Gerade in Folge der jüngsten Entwicklungen, nach denen eine türkische Großhochzeit im Kreis Neuwied zu einem signifikanten Anstieg an Neuinfektionen geführt hat, ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nachvollziehbar und erforderlich. Zur Verhinderung eines erneuten Lockdown ist gegenseitig Rücksichtnahme von allen gefordert, wo das wirtschaftliche und gesellschaftlichen Leben nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird!“
Damian Lohr, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz ergänzt: „Das Verwaltungsgericht Koblenz folgt mit seiner Entscheidung lediglich der vorherrschenden Rechtslage und stellt das Wohl der Allgemeinheit vor die nachvollziehbaren Wünsche Einzelner! Schließlich ist niemandem damit gedient, wenn Ausnahmeregelungen erteilt werden, die eine Explosion der Neuinfektionen zur Folge haben. So lange die Verantwortlichen die Eingriffe in unsere Grundrechte an den Zahlen der Neuinfektionen, und nicht an der tatsächlichen Belastung für unser Gesundheitssystem festmachen, liegt es in der Gesamtverantwortung der Gesellschaft, durch gegenseitige Rücksichtnahme die Infektionszahlen so gering wie möglich zu halten und ein Ende des Ausnahmezustandes herbeizuführen.“
Dr. Jan Bollinger ist Parlamentarischer Geschäftsführer und Neuwieder Abgeordneter der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.
Damian Lohr ist rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.
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