Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat seine Einschätzung zur rechtlichen Statthaftigkeit der Übernahme kommunaler Liquiditätskredite durch das Land Rheinland-Pfalz vorgelegt.

Hierzu äußert sich die finanzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, Iris Nieland, wie folgt: „Wir hatten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von den anderen Fraktionen beschlossene Verfassungsänderung. Das Gutachten bestätigt nun, dass diese durchaus berechtigt waren und nicht vollends ausgeräumt werden können. Insgesamt folgt der Wissenschaftliche Dienst dennoch der Auffassung, wonach die Verfassungsänderung nicht gegen die Landesverfassung und das Grundgesetz verstößt. Angesichts dessen werden wir auf eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof verzichten.

Da die Verfassungsänderung lediglich den rechtlichen Rahmen für eine teilweise Entschuldung unserer Kommunen geschaffen hat, bleibt jetzt abzuwarten, wie dieses Projekt von der Landesregierung in den kommenden Monaten konkret umgesetzt wird. Wir werden den weiteren Prozess im Sinne unserer Steuerzahler, aber auch im Interesse unserer hochverschuldeten Städte, Kreise und Gemeinden konstruktiv-kritisch begleiten.

Der rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Sebastian Münzenmaier ergänzt: „In Rheinland-Pfalz findet letztlich nur die Umschichtung eines riesigen Schuldenbergs von den Kommunen auf das Land statt. Dies ist nicht nur, bezogen auf die Zweckmäßigkeit, ein zweifelhaftes Vorgehen, es widerspricht im Kern auch der Grundidee der Schuldenbremse. Es obliegt nun dem Bund, Reglungen so anzupassen, dass derartige Taschenspielertricks der Länder auch rechtlich einen Riegel vorgeschoben bekommen.

Iris Nieland ist finanzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz.

Sebastian Münzenmaier ist rheinland-pfälzischer Bundestagsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion.