Joachim Paul (AfD): Fragwürdige Mitnahme-Praxis hinsichtlich Thüga-Einkünfte – AfD-Fraktion wird Aufklärung durch Berichtsantrag im Innenausschuss und Große Anfrage vorantreiben und fordert ADD zum Handeln auf – Untersuchungsausschuss denkbar

Recherchen des SWRs haben ergeben, dass neun rheinland-pfälzische Bürgermeister in Gremien der Thüga AG gesessen und dabei Beträge in noch unbekannter Höhe eingenommen haben, die den jeweiligen Kommunen zugestanden hätten. Aus der Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) geht klar hervor, dass es sich um Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst handelt, deren Vergütung zu großen Teilen an die jeweiligen Stadtkassen abgeführt werden muss. Damit ist ein zivilrechtlicher Anspruch der betroffenen Städte gegenüber ihren Bürgermeistern auf Grundlage von § 812 BGB entstanden. Die Pflicht zur Herausgabe der Gelder besteht ausdrücklich auch dann, wenn der rechtliche Grund, in diesem Fall die von den Aufsichtsbehörden erteilten Genehmigungen, später wegfällt.

Mittlerweile sind die Bürger und Steuerzahler Zeugen eines unwürdigen Schauspiels: Betroffene Bürgermeister sagen, die Einkünfte hätten ihnen zurecht zugestanden, die ADD, als Kommunalaufsicht ausübende Behörde, räumte für das Jahr 2009 falsche Genehmigungen ein, will aber ansonsten von der fragwürdigen Mitnahmepraxis nicht umfassend in Kenntnis gewesen sein und die Landesregierung sieht keine Regulierungslücke. Sie will auch nicht gesetzgeberisch für klare Verhältnisse in der Zukunft sorgen. Die AfD-Fraktion im Landtag hat einen Berichtsantrag im Innenausschuss gestellt. Eine Große Anfrage der Landtagsfraktion ist auf dem Weg.

Joachim Paul, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Wir lassen nicht locker und werden für Transparenz und Aufklärung sorgen. Immerhin könnte den ohnehin klammen Kommunen viel Geld entgangen sein, das die Stadtspitzen aber lieber für sich behielten. Zumal klar ist, dass weder die Ampel, noch die CDU-Fraktion ein großes Interesse an Aufklärung hat. Das wundert nicht: An der Spitze der Mitnehmerpyramide steht der ehemalige Koblenzer OB Hofmann-Göttig – ein Spitzengenosse; CDU-Bürgermeister sind ähnlich prominent vertreten. Das hier offenkundig bestehende Augenzwinkern zwischen den zwei Großen ist keine gute Voraussetzung für eine Aufklärung. Einmal mehr ist die AfD gefragt.

Es ist an der Zeit, dass nach sorgfältiger juristischer Prüfung die Karten auf den Tisch gelegt werden und die Bürger und Steuerzahler Klarheit bekommen. Zudem drängt sich die Frage auf, ob die Kommunalaufsicht versagt hat – eine Hängepartie der ADD akzeptieren wir nicht. Die ADD muss hingegen endlich aktiv zur Aufklärung beitragen – und insbesondere die Frage beantworten, ob der Gesetzgeber gefordert ist. Sie sollte nun zeitnah die erteilten Genehmigungen offiziell zurückziehen. Zudem muss in Trier geklärt werden, ob die Kommunalaufsicht in dieser Angelegenheit nicht doch eher als organisiertes Wegschauen zu bezeichnen ist.

Die AfD-Landtagsfraktion will außerdem Aufklärung darüber, ob Verletzungen der Anzeigepflicht der hauptamtlichen Bürgermeister und damit womöglich z. B. der Straftatbestand der Untreue vorliegen. Außerdem sollen ADD und Kommunen prüfen, ob eine drohende Verjährung unterbunden werden kann und Rückzahlungen zeitnah eingefordert werden können.

Die Thematisierung im Innenausschuss reicht uns nicht. Mit der Großen Anfrage wird unsere Fraktion das Thema in das Plenum tragen. Sollten unsere Fragen nicht hinreichend beantwortet werden und eine rückhaltlose Aufklärung erfolgen, ist auch die Forderung nach Einrichtung eines Untersuchungsausschusses denkbar.

Joachim Paul, MdL, ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz