Am 12.08.2019 wurde vor dem Landgericht Koblenz in der Sache „Damian Lohr gegen die SPD-Fraktion“ ein Vergleich geschlossen. Demzufolge hat die SPD-Fraktion Damian Lohr zu Unrecht unterstellt, an einer Veranstaltung von Pro Chemnitz teilgenommen zu haben. Dies musste die SPD-Fraktion eingestehen. Dennoch berichtete die Rhein-Zeitung in ihrer Ausgabe vom 22.08.2019, die SPD-Fraktion habe in Person ihres Parlamentarischen Geschäftsführers Martin Haller, einen „Erfolg (…) im Rechtsstreit“ errungen.
Hierzu Damian Lohr, Mitglied des Landtages und Angehöriger der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz: „Die SPD-Fraktion erklärt fälschlicherweise, dass es sich bei dem geschlossenen Vergleich um eine reine Datumsverwechslung gehandelt habe. Das geht jedoch am eigentlichen Sachverhalt vorbei. Denn es ist ein erheblicher qualitativer Unterschied, ob ich an einer AfD-Veranstaltung teilgenommen habe, in deren Umfeld sich ohne Einflussmöglichkeit unsererseits andere Gruppierungen bewegten, oder ob ich an der Demonstration einer anderen Gruppierung teilgenommen habe, wie es die SPD fälschlicherweise behauptet hat. Die Argumentation der SPD bricht also ebenso ein wie ihre Umfragewerte.“
Damian Lohr weiter: „Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht. Jeder, der sich an die Regeln der öffentlichen Versammlung hält, hat das Recht, an Demonstrationen teilzunehmen. Daher ist es insbesondere bei einer großen Teilnehmerzahl unmöglich, unerwünschte Personen fernzuhalten.“
Damian Lohr schließt: „Die SPD sucht immer wieder offen den Schulterschluss zum gewaltbereiten Block der Antifa. Im jetzt geschlossenen Vergleich hat sich die SPD Fraktion dazu verpflichtet, nicht mehr zu behaupten, dass ich am 27. September auf einer Demonstration von Pro-Chemnitz mitgelaufen bin. Dementsprechend gesteht die SPD-Landtagsfraktion an dieser Stelle ein, dass sie der Lüge überführt wurde und Fake-News verbreitet hat.“
Damian Lohr ist Mitglied des Landtags und Abgeordneter der AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz.
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