Dr. Jan Bollinger (AfD) begrüßt Urteil des Brandenburger Verfassungsgerichts gegen „Paritätsgesetz“: AfD schützt Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gegen grüne Genderideologen!

Das Paritätsgesetz ist verfassungswidrig

In seinem Urteil vom 23. Oktober 2020 hat nach dem Thüringer nun auch das Brandenburger Verfassungsgericht auf Klage u. a. der AfD-Fraktion das Paritätsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz sollte bei Landtagswahlen erzwingen, dass bei der Aufstellung von Parlamentskandidaten nach Geschlecht diskriminiert werden muss. In einer Pressemitteilung gab das Verfassungsgericht der brandenburgischen AfD recht, dass das Paritätsgesetz „den Zugang zu bestimmten Listenplätzen bzw. Vorlisten bei der innerparteilichen Kandidatenaufstellung verwehre“.

Zuletzt warb auch die grüne Spitzenkandidatin zur Landtagswahl und Landesministerin Anne Spiegel trotz des wegweisenden Urteils des Thüringer Verfassungsgerichts für ein Paritätsgesetz in Rheinland-Pfalz und wollte dessen Durchsetzbarkeit überprüfen lassen.

Hierzu äußerst sich der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Dr. Jan Bollinger: „Die AfD-Fraktion steht uneingeschränkt für die Gleichheit vor dem Gesetz. Dass nun ein weiteres sog. Paritätsgesetz gekippt wurde ist ein Sieg für Chancengleichheit, für Leistungsgerechtigkeit und für Wahlfreiheit.“

Dr. Bollinger weiter: „Es zeigt sich wieder einmal, dass die Grünen ein problematisches Verhältnis zur Demokratie und Verfassung haben und durch gesetzlich verordnete Quotenregelungen sogar in unser verfassungsrechtlich verbrieftes Wahlrecht eingreifen möchten. Wir fordern Ministerin Spiegel auf, angesichts der klaren Positionierung nun schon mehrerer Verfassungsgerichte, Abstand von diesem verfassungswidrigen Projekt zu nehmen.

Dr. Jan Bollinger schließt: „Eine offene demokratische Wahl mit unbeschränktem aktiven und passiven Wahlrecht der Bürger und unbeschränkter Volkssouveränität darf nicht dem Quotenwahn von grünen Genderideologen und ihren willfährigen Ampel-Helfern zum Opfer fallen. Auch in Rheinland-Pfalz werden wir unsere Demokratie und unsere Verfassung verteidigen und eine Verfassungsklage für den Fall prüfen, dass die Landesregierung ihr Vorhaben weiter vorantreibt.“

Dr. Jan Bollinger ist Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz