Michael Frisch und Dr. Jan Bollinger (AfD) fordern Orientierungsdebatte und Corona-Sonderausschuss: Dauerhafte Mitwirkung des Parlaments an Corona-Management herstellen!

Dauerhafte Mitwirkung des Parlaments an Corona-Management herstellen

Als Reaktion auf die vom obersten Verfassungsrichter in Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Lars Brocker vorgebrachten Kritik am derzeitigen Corona-Management der Bundes- und Landesregierung hat der rheinland-pfälzische Landtagspräsident Hendrik Hering die Bedeutung der Länderparlamente und des Föderalismus betont. Das Grundgesetz biete den Landesparlamenten (in Artikel 80, Absatz 4) einen Weg, Verordnungen der Landesregierungen sowohl aufzuheben, zu ersetzen, als auch zu verändern.  Dies habe ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags belegt.  

Hering stellt fest, der Bund habe im Infektionsschutzgesetz “von der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht” und eine gesetzgeberische Möglichkeit der Länder weitgehend ausgeschlossen. Es liege dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zufolge aber in den Händen der Länderparlamente, die Ergebnisse ihrer Diskussionen über die Pandemie und deren Folgen gegenüber den Landesregierungen mit entsprechendem Nachdruck zu vertreten und zum Ausdruck zu bringen, dass sie die Umsetzung der Ergebnisse erwarten, sagte Hering. Notfalls könnten die Parlamente die Umsetzung auch selbst in die Hand nehmen, sagte Hering mit Blick auf das Gutachten.  

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Michael Frisch und der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz Dr. Jan Bollinger erneuern vor diesem Hintergrund ihre Forderung, eine dauerhafte Mitwirkung des Parlaments am Corona-Management herzustellen:

„Die Landesregierung greift durch ihre Verordnungen über Nacht in die elementaren Rechte der Bürger ein. Diese Praxis kann nur durch akute Krisensituationen gerechtfertigt werden, durch ständige ‘Notverordnungen’ wird aber das Legislativrecht des Parlaments unterlaufen, was verfassungsrechtlich sehr problematisch ist und zu einem Zustand der Rechtsunsicherheit führt. Das von den Bürgern gewählte Parlament ist der Gesetzgeber und hat das verfassungsmäßige Recht und die Pflicht, die Regierung zu kontrollieren.”

Zunächst benötigen wir eine grundsätzliche Verständigung darüber, welches Risiko wir als Gesellschaft in der Abwägung zwischen Gesundheitsschutz einerseits und wirtschaftlichen und rechtlichen Einschränkungen andererseits einzugehen bereit sind und wie man die Herausforderungen einer Pandemie für die parlamentarische Demokratie erfolgreich bewältigen kann. Hierzu fordern wir eine Orientierungsdebatte des Landtags, in der die Landesregierung auch ihre Langfriststrategie im Umgang mit Corona offenzulegen hat. Zusätzlich müssen dem Parlament Entscheidungsprozesse nicht nur transparent gemacht werden, sondern sie müssen auch von ihm kontrollieren und beeinflusst werden können.

Um seiner Kontrollfunktion gerecht zu werden und den Entscheidungsprozess transparent mitzugestalten, muss das Parlament konstant mitwirken können. In diesem Sinne schlägt die AfD-Fraktion vor, einen ständig tagenden und öffentlichen Corona-Sonderausschuss einzurichten und mit entsprechenden Rechten auszustatten, um dem Landtag die Mitwirkung an wesentlichen Entscheidungen in Sachen Corona zu ermöglichen und so dem Parlament seine verfassungsmäßigen Rechte wieder zurückzugeben.“

Michael Frisch ist stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz

Dr. Jan Bollinger ist parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz